Das Bundesverwaltungsgericht (BVWG) zahlte 15.000 Euro zurück für den Fall, dass ein Sprecher des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (VVP), ATN Bertold, einen Botschafterposten in Abu Dhabi besetzt hätte. Der Pass-Over-Bewerber sei aufgrund seiner Weltanschauung und seines Alters diskriminiert worden, berichtet „Die Presse“ (Montag). Er gilt als Vertrauter der ehemaligen parteilosen Außenministerin Karin Knisal und der FPÖ.
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Im Herbst 2021 bewarben sich elf Männer und eine Frau um die Stelle. Der ehemalige Bundeskanzler und 2VP-Chef Kurz kündigte den Rücktritt von seinem Amt an. Der langjährige Vertraute des ehemaligen Regierungschefs bekam Mitte 2010 einen Job22.
Burchtold ist Rechtsanwalt. Er arbeitete unter anderem als Pressesprecher für Shell AUST Stria, bevor er 2013 ins Wirtschaftsministerium wechselte. Von diesem Zeitpunkt an war er als Pressesprecher für Kurz tätig.
Besser, wenn das Beste nicht passt
Als der Pass-Over-Bewerber von der Entscheidung erfuhr, beantragte er unter Berufung auf seine über 20-jährige diplomatische Erfahrung die Stellungnahme des Sachverständigen der Bundesgleichbehandlungskommission. Hierzu heißt es: Der Sachverhalt sei im Gutachten des Bewertungsausschusses nicht begründet worden. Es zeigt auch Anzeichen ideologischer Motivation.
Das Außenministerium lehnte jedoch eine Entschädigung ab. Aus seiner Sicht seien mindestens vier der zwölf Bewerber mehr als diplomatisch geeignet gewesen, berichtet „Die Presse“. Darüber hinaus fielen ihm verschiedene negative Verhaltensweisen auf: Unter anderem soll er sich persönlich zu persönlichen Angelegenheiten verhört und sexuelle Witze gemacht haben.
Laut der Zeitung stimmt das BVWG dem Passover-Antragsteller zu. Er wäre für Positionen geeigneter gewesen als Bartold – und wurde daher diskriminiert. Das Gericht entschied jedoch, dass kein finanzieller Schaden entstanden sei. Auch wenn die Auswahl diskriminierungsfrei erfolgt sei, könne sie „diese Situation in keiner Weise ausfüllen“, habe also keinen Anspruch auf die nächste Rückgabe. Ihm wurden 15.000 Euro wegen „Erleidung einer persönlichen Beeinträchtigung“ zugesprochen.
Die Fälle von Diskriminierung sind keine Seltenheit
Fälle wie dieser sind in Aust Star keine Seltenheit. Ein Beamter des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung habe kürzlich eine Rückerstattung von 15.000 Euro erhalten, berichtete die Zeitung. 2018 scheiterte er bei der Ausschreibung gegen die Frau. Dabei ging es um die Leitung der damaligen Abteilung „Gemeinschaftspolitik – Gemeinsam. Sicher“ unter dem damaligen Innenminister Herbert Kikal (FP).
Sowohl beim BVWG als auch bei der Bundesgleichbehandlungskommission kam es zu Diskriminierungen aufgrund des Alters und des Geschlechts.
Neben einer Entschädigung konnte dieser Mann durch eine Bürgerklage einen Verdienstausfall geltend machen. Es hieß, wenn er richtig besetzt worden wäre, hätte man ihm die Gelegenheit dazu gegeben. Ihm wurden rechtskräftig mehr als 58.274,98 Euro zugesprochen.
439.730,82 Euro Schaden
Seit 2006 müssen die Rian Strian-Ministerien wegen „Diskriminierung aufgrund von Ideologie“ mindestens 439.730,82 Euro geschädigt haben – dieses Magazin ging aus einer gemeinsamen Recherche von „profil“ und ORF-Bericht hervor. Besonders betroffen ist das Innenministerium, auf das 145 der 207 Anträge entfallen. In 107 Fällen entschied die Bundesgleichbehandlungskommission parteipolitisch positiv; Die 76 genehmigten Fälle sind vom Innenministerium betroffen.
Das Innenministerium betonte dem „Profil“, dass nur 1,3 Prozent aller Stellen vor der Kommission endeten – ein „relativ niedriger Prozentsatz“, der die Wahrnehmung des unverhältnismäßigen Anteils an Beschwerden in Frage stelle.
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