Nach Jahren des Schweigens ziehen Emmanuel und Brigitte Macron nun gegen eine Welle von Fehlinformationen über die First Lady vor Gericht. Am Montag müssen zehn Personen im Alter zwischen 41 und 60 Jahren vor Gericht erscheinen, weil sie in sozialen Netzwerken Witze, Beleidigungen, Fotomontagen und Karikaturen über das Geschlecht und die Sexualität der First Lady verbreitet haben sollen. Er behauptet, Brigitte Macron sei tatsächlich ein Mann gewesen – genauer gesagt, sein Bruder.
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Im August 2024 reichte Brigitte Macron eine Anzeige gegen eine unbekannte Person wegen Cybermobbing – genauer gesagt sexistischer und transphober Cyberbelästigung – ein. Hintergrund sind die seltsamen Verschwörungstheorien, die nach dem Wahlsieg von Emmanuel Macron im Jahr 2017 aufkamen. Im Laufe der Jahre verbreiteten Hunderte Internetnutzer, darunter viele Trolle, die Behauptung, die First Lady habe sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und ähnelte ihrem Bruder Jean-Michel Trognaux.
Falschen Gerüchten zufolge hat Brigitte Macron „nie existiert“.
Auf der Anklagebank sitzt unter anderem Aurélien Poirson-Atlan (41), der auf Facebook und X unter dem Spitznamen „Zoé Sagan“ bekannt ist. Ihm wird seit Jahren vorgeworfen, einer der Urheber dieser Gerüchte zu sein. Die Vorwürfe reichten von abfälligen Kommentaren bis hin zu manipulierten Bildern, die Brigitte Macron in ein absurdes Licht rücken sollten.
Auf der Anklagebank saß auch die 51-jährige Delphine J., die sich unter dem Pseudonym Amandine Roy als „Medium“, „Journalistin“ und „Whistleblowerin“ ausgab. Sie war maßgeblich an der Verbreitung der Theorie beteiligt, dass Brigitte Macron, geborene Trognaux, „nie existierte“ und dass ihr Bruder Jean-Michel nach einem angeblichen Übergang ihre Identität angenommen habe. Eine unbegründete Behauptung: Jean-Michel Trognaux, heute 80, ist sehr lebendig.
Berufung gegen Freispruch
Sie war bereits 2024 zusammen mit einer weiteren Angeklagten, Natacha Rainey, wegen Verleumdung verurteilt und im Juli letzten Jahres im Berufungsverfahren freigesprochen worden. Die Entscheidung wurde von Brigitte Macron und ihrem Bruder angefochten, die Kassationsbeschwerde einlegten.
„Ein Signal gegen Cybermobbing“
Die Anwälte des Ehepaars Macron betonen, dass es bei der Aktion nicht nur um die persönliche Ehre der First Lady gehe, sondern auch darum, ein Zeichen gegen Cybermobbing und die gezielte Verbreitung von Obszönitäten im Internet zu setzen. „Einem solchen Angriff auf eine Privatperson sind Grenzen gesetzt. Das Internet ist kein Rechtsraum“, sagte ein Sprecher der Anwälte.
Der Prozess wird mit großer Spannung erwartet, da er einen wachsenden Kampf gegen Online-Verleumdungs- und Hasskampagnen darstellt. Experten sehen den Prozess auch als Chance, das Bewusstsein für rechtliche Möglichkeiten gegen gezielte Diffamierung im digitalen Raum zu schärfen.
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