Wenn es um die 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen geht, werden immer wieder Forderungen nach mehr Kontrolle über Qualitätsstandards und mehr Transparenz bei der Preisgestaltung laut. Sowohl der Co-Geschäftsführer des Vereins „Cronischcrank“ als auch die Vermittlungsagentur Bestcare24 forderten bei der APA-Debatte entsprechendes Handeln der Politik. Auch die Einhaltung der Kriterien für die Qualitätszertifizierung „ÖQZ-24“ müsse strenger überwacht werden, hieß es.
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Bettina Löffler, Co-Geschäftsführerin von BestCare24, forderte Anfang des Sommers von der APA erneut verbindliche Standards in der 24-Stunden-Pflege, für die 2007 ein gesetzliches Modell inklusive Zuschüssen geschaffen wurde. Das 2019 eingeführte ÖQZ-24-Qualitätszertifikat ist gut und wichtig, damit sich Pflegebedürftige auf eine 24-Stunden-Betreuung verlassen können. Allerdings sieht Loeffler Änderungsbedarf, um sicherzustellen, dass die Kriterien strenger eingehalten werden. „Wenn ich viel Geld dafür ausgebe, möchte ich wissen, dass die Qualität stimmt“, sagte sie.
Einhaltung vorgeschriebener „Qualitätsbesuche“.
Zu Beginn der Pflegezeit ist es sehr wichtig, die vom geschulten Fachpersonal festgelegten „Qualitätsbesuche“ einzuhalten. „Dafür sollte Seal bürgen“, sagte Loeffler. Laut Bescheinigung müssen diese Besuche ab Pflegebeginn und mindestens vierteljährlich durch entsprechendes Gesundheits- und Pflegepersonal erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beurteilung und Umsetzung pflegerischer Aufgaben und Bedürfnisse, die über die Pflege hinausgehen, durch pflegerische Fachkräfte im Einklang mit dem Gesetz, entsprechend den Unterlagen der Zertifizierungsstelle, erfolgt.
Für Löffler ist das Sozialministerium „etwas zu sehr darauf bedacht, dies zu überwachen“. Bei Nichteinhaltung muss eine Frist gesetzt werden – und ggf. auch das Zertifikat widerrufen werden. Laut ÖQZ-24-Website sind derzeit nur 38 Agenturen zertifiziert oder befinden sich in der Rezertifizierung. Damit tragen nur wenige der mehreren hundert Agenturen der Branche dieses Siegel, heißt es auf der Website der Handelskammer.
„Das System sollte fair sein“
Auch auf das Image der Branche achtet Löffler: „Die 24-Stunden-Betreuung hat nicht den besten Ruf. Die Zertifizierung nützt nichts, wenn sich nicht alle daran halten.“ Das System muss gerecht – für alle Anbieter, aber auch für alle Verbraucher – und verständlich sein, insbesondere hinsichtlich der Preise.
Bei „BestCare24“ – so der Geschäftsführer – fallen Kosten für die notwendigen Qualitätsstandards an, beispielsweise sind Qualitätsbesuche bereits enthalten und werden auch transparent im Preis aufgeteilt. Allerdings fehlt diese Transparenz bei anderen Anbietern – insbesondere außerhalb der Zertifizierungsstellen.
Auch Jürgen Holzinger, Vorstandsvorsitzender von „Kronischkrank“, betont diesen Punkt: Intransparente Preise seien ein häufiges Problem. Top-Ranking-Google-Anzeigen bieten Pflegeleistungen für einen geringen Betrag pro Stunde an, auf der Rechnung wird dann aber ein deutlich höherer Betrag ausgewiesen.
Um das Zertifikat „ÖQZ-24“ zu erhalten, können nur Personenbetreuerinnen und -betreuer erworben werden, die über eine theoretische Ausbildung verfügen, die im Wesentlichen einer Haushaltshilfe entspricht, oder die eine pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten ordnungsgemäß betreut haben. Dies müsse eine zwischengeschaltete Stelle prüfen, behauptete Löffler. Bestcare24 führt eine eigene Rekrutierung in den Herkunftsländern durch.
Mindestschulungs- und Qualitätsstandards
„Kronischkrank“-Vorsitzender Holzinger fordert generell Mindestausbildungs- und Qualitätsstandards – auch ohne Qualitätszertifizierung. Sie halten es für notwendig, dass die Wirtschaftskammer (WKO) einheitliche Ausbildungsplätze in den Herkunftsländern schafft bzw. bestehende Stellen vereinheitlicht. Er wies außerdem darauf hin, dass die Kammer, da sie die Kammerabgabe von den eingetragenen Pflegekräften erhalte, auch auf der Angebotsseite einen Beitrag leisten müsse.
Holzinger verwies zudem auf die Notwendigkeit einer privaten Rechtsschutzversicherung für Pflegekräfte, damit diese ihre Rechte etwa bei Problemen mit Vermittlungsagenturen selbstständig durchsetzen können. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung steht auf der Wunschliste des Vorsitzenden. Unfälle und Schäden, die durch Betreuer verursacht werden, müssen abgedeckt werden – die WKO kann dies auch mit der Kammerabgabenrückerstattung von Betreuern abdecken und veranlassen. Bisher habe die Kammer diesbezüglich nur eine Empfehlung ausgesprochen, beklagte Holzinger.
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Der Vereinsvorsitzende wies kritisch auf einen Umstand bei der Förderung der 24-Stunden-Pflege hin: Wenn selbständige Pflegekräfte ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen – oder sich rückwirkend aus der Sozialversicherung abmelden – droht für Pflegebedürftige die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege. In manchen Fällen ist auch eine Zahlung erforderlich. Holzinger fordert daher, dass das Sozialministerium die Zahlung der SVA-Beiträge elektronisch prüft und Pflegebedürftige nicht mehr selbst prüfen müssen, ob der Beitrag gezahlt wurde.