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Stimmt das?: Kann eine längere Arbeitszeit die Rente mindern?

    Stimmt das?: Kann eine längere Arbeitszeit die Rente mindern?

    Das Rentensystem hat einen ehernen Grundsatz: Lange Arbeitszeiten sollen sich auszahlen. In einer Broschüre der Rentenversicherungsanstalt (PV) heißt es wörtlich: „Je später man in den Ruhestand geht, desto höher ist die Rente.“ Ein Leser der Klein Zeitung erhielt von PV die gegenteilige Information, dass er dieses Jahr früher als geplant und neun Monate früher in den Ruhestand gehen werde. Aber könnte es wahr sein?

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    Regelmäßig erhielt der Leser von der Rentenversicherung eine Auflistung seiner Scheinforderungen. Der Abschlag für die Korridorrente war erheblich, so dass der Leser erst mit 65 Jahren mit der regulären Altersrente beginnen wollte. Im August 2026 wird es soweit sein. Im März kam die Überraschung: Trotz des Abzugs wäre es für ihn besser, noch dieses Jahr nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand zu gehen. Im Schreiben der Versicherung steht es schwarz auf weiß. Es ist für die Kleine Zeitung erhältlich.

    Verzögerung bei der Anpassung des Rentenkontos

    Die Unterschiede sind nicht riesig. Arbeitet der Leser neun Monate länger, so die Prognose, bekommt er brutto 25 Euro weniger. Daher der negative Anreiz. Ein informierter Leser fragte bei der Versicherung und beim Sozialministerium nach und erhielt zweimal die gleiche Antwort: Grund für das Kuriosum war die sogenannte „Schutzklausel“, die die türkis-grüne Regierung im Jahr 2023 beschlossen hatte, als die Inflation durch die Decke ging.

    Das Guthaben auf dem Rentenkonto wird jedes Jahr wertmäßig geschützt. Die Sozialversicherung verwendet hierfür das Lohnwachstum, nicht die Inflationsrate. Wenn das Wachstum stagniert, ist dies weitgehend irrelevant, nicht jedoch, wenn die Inflation steigt, da die Löhne naturgemäß mit Zeitverzögerungen einhergehen. Damit das Rentenkonto in den Jahren 2024 und 2025 unmittelbar vor der Rente nicht deutlich an Kaufkraft einbüßt, legte Türkis-Grün mit einer Schutzklausel 4,5 Prozent zu. Auch SPÖ und FPÖ stimmten dafür.

    Die Kredite werden zum 1. Januar um 7,3 Prozent steigen

    In einem Brief bestätigt die Rentenversicherung dem Leser außerdem, dass es für ihn in diesem Jahr günstiger sein wird, in den Ruhestand zu gehen. Es wird auf die vom Obersten Gerichtshof anerkannten Stichtagsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit verwiesen, die verbindlich sein werden. Die Antwort des Sozialministeriums ist dieselbe: Da die Schutzklausel Ende 2025 ausläuft, ergibt sich die Situation, dass „die Rente mit Stichtag 2025 trotz etwaiger Abschläge für einen vorzeitigen Eintritt höher ausfallen kann als die Rente mit Stichtag 2026.“ Am 1. Dezember tritt der kleine Leser in den wohlverdienten Ruhestand.

    Bei der Auflistung der Rentenversicherung im März fehlten jedoch zwei wichtige Größen: die Rentenanpassung im Jahr 2026 und der Aufwertungsbetrag für das Rentenkonto. Beides war im März nicht bekannt und in der Prognose nicht berücksichtigt. In dem Schreiben heißt es, dass es sich hierbei um eine „fiktive Berechnung“ handele. In der Regel liegen Anpassungs- und Upgradezahlen so nah beieinander, dass der Unterschied kaum ins Gewicht fällt. Anders im Jahr 2026 – zum Nachteil des Lesers. Da die Rentenerhöhungen im Jahr 2026 unter der Inflationsrate liegen werden, beträgt der Wert der Rentenkonten 7,3 Prozent. Die Leser werden von dieser Plattenadaption begeistert sein.

    Informationen werden dringend empfohlen

    Ihr Fall zeigt, dass Rentensysteme schwer zu verstehen sind und insbesondere bei steigender Inflation zu kostspieligen Missverständnissen führen können. Dann können Rentenanpassungen und Kontoaufwertungen stark variieren. Darüber hinaus drehen Politiker oft an der persönlichen Schraube, wie auch der ehemalige Neos-Abgeordnete Gerald Locker kritisiert. Damals stimmte er gegen die Schutzklausel. Einzelne Aktionen bringen das System aus dem Gleichgewicht, sagt er. Darüber hinaus lag die Aufwertung selten unter der Inflation. Das zeigen auch die Berechnungen der Klein Zeitung: Seit der Einführung des Rentenkontos im Jahr 2005 gab es nur fünf Jahre mit einer Aufwertung unterhalb der Inflationsrate. Trotz der schlechten Jahre 2023 und 2024 ist die Bilanz seit 2005 deutlich positiv.

    Gerade jetzt gilt: Wer in Rente gehen will, sollte sofort mehr finden. Eine Rentenversicherung bietet individuelle Beratung und Berechnungen an. Mittlerweile gibt es 86 Beratungsstandorte in ganz Österreich, 17 in der Steiermark und 7 in Kärnten, überwiegend in ÖGK-Kundenzentren. Termine müssen telefonisch bei den staatlichen PV-Büros vereinbart werden.

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