Der DFB steht erneut im Mittelpunkt eines Steuerstrafverfahrens. Für den Verband könnte dies die nächste teure Strafe bedeuten. Foto: picture Alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner Pressefoto/Wolfgang Frank
DFB-Prozessanwalt: „Abenteuerliche Verzerrungen“
In einem weiteren millionenschweren Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund hat die Verteidigung des angeklagten ehemaligen Schatzmeisters Stefan Osnabrughe den Vorwurf schwerer Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Darüber hinaus bezweifelte Osnabrügges Anwalt Jörg Osterle die Rechtmäßigkeit des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage enthalte „eine ganze Reihe erheblicher Rechtsfehler und abenteuerlicher Rechtsverdrehungen“, sagte Osterle. „Das ist in mancher Hinsicht ein ungewöhnliches Verfahren, bei dem sich ein unparteiischer Beobachter sicherlich fragen würde, warum wir hier sitzen und wo der Angeklagte keine Straftat begangen hat“, sagte Osterle zu Beginn des Prozesses.
Überraschenderweise war der kürzlich im Sommermärchen-Prozess angeklagte ehemalige DFB-Boss Theo Zwanziger als Zuschauer dabei. Das Verfahren gegen ihn wurde ohne Verurteilung gegen eine geringe Geldstrafe von 10.000 € abgewiesen. Dem 54-Jährigen aus Osnabrück wird vorgeworfen, durch eine Fehlverwendung der Einnahmen des DFB aus der Bandenwerbung für die Jahre 2014 und 2015 Steuern in Höhe von insgesamt rund 3,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Sein Anwalt wies den Vorwurf entschieden zurück: „Der Strafvorwurf ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.“ Osnabrugge, der mit einem gebrochenen Bein auf Krücken ins Gericht humpelte, lehnte eine Stellungnahme bis zu einem späteren Zeitpunkt ab.
Für den DFB steht viel auf dem Spiel
In dem Fall wurden zunächst sechs ehemalige DFB-Größen verdächtigt. Das im April 2020 eingeleitete Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Reinhard Grindel, den ehemaligen Ligachef Reinhard Raubal, den ehemaligen Vizepräsidenten Rainer Koch sowie die ehemaligen Generalsekretäre Friedrich Kurzius und Helmut Sandrock wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Es blieb Osnabrughe, der aus Unschuldsgefühlen diese Chance bewusst nicht nutzte.
Für den DFB, der als „Nebenpartei“ geführt wird, geht es in dem Verfahren darum, ein Bußgeld wie jüngst im Sommermärchen-Prozess (130.000 Euro) zu vermeiden. Denn ein weiteres Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Aufgrund der Gangster-Werbeaffäre entzog der IRS für die betroffenen Jahre 2014 und 2015 seinen Gemeinnützigkeitsstatus und riskierte so Steuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe.
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Der DFB hat sich dagegen gewehrt, aber vorsorglich Rücklagen in Höhe von 46 Millionen Euro gebildet, die er nicht ausschöpfen will. Eine Verurteilung würde die Chancen des Vereins, der auch vor dem Finanzgericht Kassel darum kämpft, rund 26 Millionen Euro an Steuernachzahlungen für das Jahr 2006 zurückzufordern, deutlich verringern (dpa/fwe)
