Im DFB-Pokalspiel von Lock Leipzig gegen den FC Schalke 04 wurde Christopher Antwi-Adjei von Locks Fans rassistisch beleidigt. Foto: imago/Jan Hübner
Nach rassistischem Pokalskandal: DFB geht gegen Regionalligisten vor – Fans betroffen
Rassistische Kommentare von Zuschauern beim Fed-Cup-Spiel zwischen Regionalligist Lok Leipzig und Zweitligist Schalke 04 (0:1 n.V.) haben kostspielige Folgen für die Sachsen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Dienstag den Spitzenreiter der Regionalliga Nordost mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt. Zudem erhielten die Leipziger ein teilweises Zuschauerverbot für das nächste DFB-Pokal-Heimspiel.
Bis zu 10.000 Euro des Bußgeldes durfte der Verein für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden – insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung.
Während des gesamten Spiels kam es weiterhin zu rassistischen Vorfällen
In der ersten Pokalrunde gab es aus dem Leipziger Publikum mehrere rassistische und beleidigende Kommentare gegenüber Schalkes Christopher Antwi-Adjei. Die Vorfälle ereigneten sich im Laufe des Spiels, beginnend in der 13. Minute. Aufgrund der ersten rassistischen Beleidigung, die der Spieler wahrnahm und den Schiedsrichtern mitteilte, wurde die erste Stufe des Drei-Stufen-Plans eingeleitet und eine Stadiondurchsage durchgeführt. Das Spiel wurde für zehn Minuten unterbrochen. Weitere diskriminierende Anrufe während der regulären Spielzeit und in der Verlängerung wurden dokumentiert.
Locke verurteilte die Vorfälle scharf
Lock Leipzig verurteilte die Vorfälle scharf, distanzierte sich davon und entschuldigte sich öffentlich bei Antwi-Adjei. Dies wurde unter anderem als mildernder Umstand gewertet. Erschwerend für die Bestrafung kommt laut einer Stellungnahme des DFB hinzu, dass Lock Leipzig bereits wegen diskriminierendem Verhalten seiner Anhänger die Sportgerichte auf sich aufmerksam gemacht hat.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Einzelschiedsrichters kann innerhalb von 24 Stunden beim DFB-Sportgericht Einspruch eingelegt werden. (sid/fwe)
