Der 63-Jährige musste am Donnerstag vor Gericht erscheinen, weil er in einem Facebook-Kommentar den ÖVP-Politiker Andreas Henger als „Arschgesicht“ bezeichnet hatte. Er stimmte einem Vergleich mit dem Kläger zu. Zusätzlich zu den Verfahrenskosten muss er 1.000 Euro Entschädigung zahlen und ein Entschuldigungsvideo veröffentlichen. Sein Anwalt bestand darauf, dass er zuließ, dass er sich in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befand, und es ihm „unglaublich leid tat“.
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Er war damals stark in die Debatte um die Rentenerhöhung involviert, weshalb er den Beitrag des ÖVP-Politikers kommentierte. Sein Verteidiger am Wiener Straflandesgericht signalisierte von Anfang an seine Bereitschaft zu einem Vergleich. Hangers Rechtsvertreter antwortete scharf: „Ja, aber nur zu unseren Bedingungen.“ Sie überreichte dem Mann und seinem Verteidiger ein Dokument mit der Aufschrift: „Nicht verhandelbar.“ Nach einer kurzen Diskussion akzeptierte er dies. Die Verhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis diese Bedingungen erfüllt sind.
Hanger: „So funktioniert das nicht“
Der Inhalt der Vereinbarung wurde im Laufe des Verfahrens nicht bekannt gegeben. Hanger selbst teilte der APA mit, dass der Mann eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, auf Facebook ein Video posten müsse, in dem er versicherte, dass er nicht mehr straffällig werde, und zusätzlich zu den Verfahrenskosten 1.000 Euro Schadensersatz zahlen müsse (ca. 1.500-2.000 Euro). Hangar wird diese wiederum der Tochter des Angeklagten übergeben. „Seine Frau, seine Tochter und sein Anwalt hatten sich zuvor bei mir gemeldet, um sich zu entschuldigen, er selbst jedoch nicht“, sagte der Nationalrat.
Aber er hat kein Interesse daran, sich zu entschuldigen. „Als Politiker muss man Kritik dulden, aber keine Beleidigungen.“ Er wollte etwas gegen „Unhöflichkeit“ unternehmen, da Beleidigungen im Internet immer häufiger vorkamen, weshalb er sich dazu entschloss, Klage einzureichen. „Das kommt oft aus einem rechten, FPÖ-Umfeld“, sagte Hanger. „Aber so funktioniert es einfach nicht.“ Weitere Rechtsstreitigkeiten sind in Vorbereitung. Im Interview mit der APA betonte Hanger außerdem, dass „Likes“ mit schriftlichen Kommentaren gleichzusetzen seien und er in solchen Fällen weiterhin klagen wolle.
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