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Ab 15. November: Erhöhte E-Card-Gebühr wird fällig

    Ab 15. November: Erhöhte E-Card-Gebühr wird fällig

    Im Frühjahr kündigte das Gesundheitsministerium eine Erhöhung der E-Card-Gebühren an, Zahlungen sind nun für 2026 fällig. Corinna Schumann (SPÖ) Ministerium will für nächstes Jahr 177,5 Millionen Euro einsparen; Kürzungen wird es beispielsweise bei der Verwaltung, bei Werbemaßnahmen oder bei der Finanzierung geben.

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    Die Gebühren sind deutlich gestiegen

    Die Servicegebühr für ELGA-Chipkarten ist immer am 15. November für das Folgejahr fällig. Die Gebühr für eine E-Card beträgt 2026 erstmals 25 Euro statt bisher 13,80 Euro. Sie ist vom Arbeitgeber einzuziehen und gilt gleichermaßen für Freiberufler, Angestellte und Auszubildende. Theoretisch gilt die Gebühr auch für Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe über das AMS beziehen. Laut ÖGK wird der Betrag jedes Jahr anhand der Aufwertungszahlen angepasst, sodass mit einer Erhöhung zu rechnen ist.

    Die Gebühr wird in der Regel vom Lohn oder den vom Arbeitgeber oder der Organisation gezahlten Beiträgen zum Arbeitslosengeld abgezogen, wie auch aus der Lohnabrechnung hervorgeht. Der Arbeitgeber hat bis zum 15. Dezember Zeit, das Gehalt zusammen mit den restlichen Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen.

    Die Änderungen gelten bald auch für Rentner

    Von der E-Card-Gebühr sind neben geringfügig Beschäftigten oder Personen in Elternzeit auch besonders sozialversicherungsbedürftige Personen befreit: Dazu zählen Kinder, mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner, Militär- und Beamten sowie Empfänger der Grundversorgung. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, ist grundsätzlich auch von der E-Card-Gebühr befreit.

    Bisher mussten Rentner für E-Cards keine Gebühr zahlen, doch 2027 wird sich das ändern: Dann sind sie nicht mehr von Servicegebühren befreit. Bezieher einer Mindestrente bleiben weiterhin von der Rente befreit.

    Wenn beispielsweise ein Mehrfachversicherter zu viel bezahlt hat, kann die Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung stellen.

    E-Card wird auch international anerkannt

    Die E-Card ermöglicht den Versicherten den Zugang zu Vertragsärzten und Krankenhäusern in ganz Österreich. Durch Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der E-Card können medizinische Leistungen von Vertragspartnern in allen EU-Ländern sowie in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz in Anspruch genommen werden. In Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro muss vor der Behandlung vor Ort ein Berechtigungsnachweis eingeholt werden.

    Krankentransport, Reisepass, Namensänderung teurer

    Neben der E-Card wurden im Sommer weitere Servicegebühren erhöht. Im Juli wurden aufgrund der Sparzwänge in der Österreichischen Krankenversicherung (ÖGK) die Selbstbehalte für Krankentransporte wieder eingeführt. Eine Fahrt ohne Sanitäter kostet 7,55 Euro; Fahrten mit einem Rettungssanitäter verdoppeln die Rezeptgebühr auf 15,10 Euro. Eine Ausnahme gilt für medizinisch notwendige Reisen, beispielsweise eine Chemotherapie. Die Regierung hat außerdem die Gebühren für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen erhöht.

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