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Behindertenanwalt fordert Schulhilfe für alle Bundesländer

    Behindertenanwalt fordert Schulhilfe für alle Bundesländer

    Die Behindertenrechtlerin Christine Steger fordert einen gleichberechtigten Zugang zur Schulhilfe in allen Bundesländern. Derzeit bestimmt der Wohnort, in welcher Höhe ein behindertes Kind Unterstützung erhält. Wie Steger in einem APA-Interview feststellte, gibt es in den neun Bundesländern weder eine einheitliche Definition dessen, was unter Schulbeihilfe fällt, noch einen Rechtsanspruch. „Ein hilfsbedürftiges Kind hat in jedem Staat der Union gleiche Rechte.“

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    Derzeit haben Bundesschulen (AHS, Berufsbildende Mittel- und Höhere Schulen/BMHS) ähnliche Strukturen nur für Jugendliche und ältere Kinder. Wenn Sie körperlich oder sehbehindert sind, wird eine persönliche Assistenz angeboten, die Sie neben Lernmaterialien bei allen Aktivitäten in der Schule unterstützt – zum Beispiel beim Zimmerwechsel, beim Essen und bei der Körperhygiene; Für schwerhörige und gehörlose Kinder und Jugendliche werden Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Insbesondere für Schüler mit Autismus-Spektrum kann ein Schulhelfer bei der Organisation der räumlichen Orientierung oder des Arbeitsplatzes in der Schule oder im Klassenzimmer hilfreich sein.

    Vom Nullangebot zur Pädagogik plus Betreuung

    Laut Behindertenamt ist die Situation an den Pflichtschulen (insbesondere Grund-, Mittel- und Sonderschulen), für die die Länder zuständig sind, jedoch sehr unterschiedlich: In Wien bietet das Land nur Programme für Kinder im Autismus-Spektrum an; In Niederösterreich ist man auf die Gemeinden angewiesen, wenn man Hilfe benötigt. In anderen Bundesländern gibt es grundsätzlich schulische Unterstützung, teilweise jedoch nur für ganz bestimmte Zielgruppen (z. B. bei schweren sozial-emotionalen Defiziten) oder Aktivitäten (nur schulische Unterstützung und keine pflegerische Unterstützung). Andernorts ist das System wiederum vergleichsweise gut aufgestellt, etwa im Burgenland, wo laut einem Behindertenbefürworter das Leistungsverzeichnis „weit über den Bund hinaus“ reicht und auch die pflegerische und medizinische Versorgung umfasst.

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    Der Rechtsanspruch auf Schulbeihilfe besteht nur in der Steiermark. Es ist derzeit nur beim Bund und einigen Bundesländern wie Tirol und dem Burgenland gesetzlich verankert. In anderen Fällen erfolgt der Prozess über Sozialhilfe, Förderprogramme oder Projekte. In der Praxis bedeutet dies laut Behindertenbefürwortern, dass in manchen Regionen verlässlich integrierte Angebote im Unterricht vorhanden sind, in anderen hingegen nur temporäre oder stundenweise Lösungen. Gibt es keine öffentliche Struktur, müssen Eltern selbst Anbieter für die Betreuung ihrer Kinder finden.

    Unsicherheit für Familien und Schulen

    Für Familien bedeute dies „Unsicherheit und dauerhafte Abhängigkeit vom Wohlwollen der örtlichen Behörden“, kritisierte Steger in einer Aussendung. Auf Entscheidungen müssen sie oft Monate warten.

    Da Schulhilfskräfte in manchen Bundesländern nur projektbezogen eingestellt, schlecht bezahlt oder kurzfristig ersetzt werden, müssen auch Schulen jedes Jahr um eine angemessene Unterstützung kämpfen. Nach Angaben des Behindertenanwalts sind sie und das Land für die Organisation in allen Bundesländern außer der Steiermark und dem Burgenland verantwortlich. In einzelnen Bundesländern, wie aktuell in der Steiermark, kommt es zusätzlich zu Problemen durch reduzierte Schulbetreuung, was in der Praxis dazu führt, dass Kinder seltener oder gar nicht zur Schule gehen.

    Es gibt bereits Bestrebungen, die persönliche Betreuung im Beruf und in der Freizeit zu harmonisieren. Auch die Schulhilfe solle dazu gehören, Steiger forderte mehr Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Schließlich verpflichtete sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu, jedem Kind in seinem Schulsystem gleiche Entwicklungsbedingungen zu ermöglichen, damit „Kinder mit Behinderungen nicht nur da sind, sondern wirklich dazugehören“.

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