Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) setzt die für Juni 2025 geplante Funktionserhöhung der WKÖ für Top-Führungskräfte aus. Dies bedeutet, dass die Entschädigung wieder auf das Niveau der alten Regelung zurückgeführt wird. Unabhängigen Berufsverbänden wird dringend empfohlen, diesem Ansatz zu folgen. Eine Entscheidung hierüber wird nächste Woche im Präsidium der WKÖ getroffen.
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Alle Landeskammern werden ähnliche Maßnahmen ergreifen. Exekutivvizepräsidentin Martha Schultz hat gemeinsam mit der Landeskammer beschlossen, die Diskussionen über künftige Reformen in der Handelskammer neu auszurichten.
Ähnliche Regelung für den Funktionsausgleich
Die funktionale Vergütungsanpassung war das Ergebnis einer Neuregelung, die das bestehende, inkonsistente System grundlegend modernisieren und harmonisieren sollte. Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Regelung zu schaffen, weshalb die neue Regelung einer externen Prüfung unterzogen wird.
„Jetzt ist es an der Zeit, ein klares Signal an unsere Mitglieder und die Öffentlichkeit zu senden. Um den Weg für Reformen zu ebnen, müssen wir weg von der emotionalen Ebene, hin zu einem sachlichen und zukunftsweisenden Dialog. Wir haben uns daher entschieden, die im Juni 2025 beschlossene Erhöhung der Funktionsvergütung bis zum Abschluss der externen Prüfung auszusetzen“, sagte Martha Schultz.
Herc: „Wir wollen zur Versachlichung der Debatte beitragen“
Auch in der Steiermark wird die Entscheidung zur Erhöhung der Beamtenbezüge verschoben, wie es in der Pressemitteilung heißt. „In diesem Zusammenhang haben wir uns für eine österreichweit einheitliche Lösung eingesetzt. Diese wurde nun mit der Bundeswirtschaftskammer abgestimmt“, betont er. Es werde „eine externe Prüfung geben; bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse werden sämtliche Funktionsvergütungen bei der Wirtschaftskammer Steiermark auf das alte Niveau zurückgesetzt.“ WK-Präsident Joseph Herk: „Mit diesem Schritt wollen wir zu einer Versachlichung der Debatte beitragen.“ Wir „stehen für die einheitliche Neugestaltung des Funktionsvergütungswesens in der Wirtschaftskammer und unterstützen Martha Schultz in all ihren Bemühungen, die Reform bundesweit voranzutreiben und werden diese selbstverständlich auch in der Steiermark umsetzen. Eine starke Interessenvertretung ist jetzt mehr denn je gefragt.“ Dieser Beschluss umfasst alle Aufgaben der Wirtschaftskammer Steiermark mit Ausnahme der Fachgruppen, da diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Es wird ihnen empfohlen, sich an die Entscheidung zu halten.
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