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Reform des Scheidungsrechts: Justizminister verlangsamt das Tempo der Abschaffung der Schuldlehre

    Reform des Scheidungsrechts: Justizminister verlangsamt das Tempo der Abschaffung der Schuldlehre

    Eine Scheidung tut weh. Obwohl die überwiegende Mehrheit der Scheidungen in Österreich einvernehmlich verläuft, gilt für Scheidungsklagen vor Gericht weiterhin die Verschuldenslehre. Ob und wie viel Unterhalt zu zahlen ist, hängt maßgeblich von der Schuldfrage ab. Bestrebungen, dieses System zu reformieren, gibt es schon seit langem. Die türkis-grüne Koalition wollte die Schuldlehre „überarbeiten“ und „gegebenenfalls umschreiben“, doch daraus wurde nichts. Auch die Dreiparteienkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos strebt einen neuen Vorstoß an: Auf Seite 125 des gemeinsamen Regierungsprogramms „steht ein Projekt zur Umsetzung der Reform des Scheidungsrechts, einschließlich neuer Regelungen zum nachehelichen Unterhalt unter anderem unabhängig vom Verschuldensprinzip“. Die Expertengruppe wird am 9. Dezember mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen. Eine Lösung wird innerhalb von zwölf Monaten bekannt gegeben.

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    Der Österreichische Juristentag veranstaltete am Montagabend eine Expertendebatte zu diesem Thema im Parlament. Es zeigte sich schnell, dass es zwar Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform des Eherechts, aber auch erhebliche Skepsis gegenüber einer gänzlichen Abschaffung der Dosha-Lehre gab. Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) forderte ausdrücklich die völlige Abschaffung der Schuldlehre und plädierte für „Besonnenheit und Rücksichtnahme“.

    Beurteilen Sie das einfache System für die erforderliche Wartung

    Gespräche mit Richtern zeigten, dass „weniger die Schuldlehre als problematisch angesehen wird, sondern deren bedingte Verknüpfung mit nachehelichem Unterhalt“, sagte die Justizministerin. Trotz aller Wünsche darf nicht übersehen werden, dass auch heute noch viele Ehen traditionell vollzogen werden und immer noch häufig ein wirtschaftliches Ungleichgewicht herrscht – meist zu Lasten der Frauen. Der Unterhalt sollte daher eine Form der „nachehelichen Solidarität“ für den wirtschaftlich benachteiligten Ehegatten sein. Auch für ihn sei die Frage nach Moral und Ethik nicht unrühmlich, so der SPÖ-Politiker. „Wir müssen uns mit der Frage befassen, wer für das Scheitern einer Ehe verantwortlich ist. Wenn dieses Wort jemanden auslöst, bedeutet das nicht unbedingt, dass ihm die Schuld gegeben wird.“ Man denke an körperliche oder seelische Gewalt in der Ehe, bei der die Schuld unbedingt vor Gericht geklärt werden muss.

    Richterin Christine Miklau vom Wiener Bezirksgericht Meidling sprach sich eindeutig gegen die Verschuldenstheorie aus. Vor einem Scheidungsverfahren lässt sich nicht sagen, wer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat oder wer in einer Wohngemeinschaft leben kann. Für Paare, die eine Scheidung anstreben, ist die Rechtsunsicherheit enorm. Es gilt, den Fokus auf die große Zahl der Menschen zu richten, die keine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hinsichtlich der Instandhaltungsanforderungen sprach sich Miklau für ein einfaches System aus, das eine gewisse Kontinuität mit einer zeitlichen Begrenzung vorsieht, um die derzeitige Wirtschaftsführung fortführen zu können. Für eine langfristige Wartung sind jedoch keine schwierigen Verfahren erforderlich.

    Es ist Zeit für einen obligatorischen Rentensplit

    Auch Walter Müller, Präsident der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, hält die aktuelle Rechtslage in Scheidungsfällen für „völlig unbefriedigend“. Ihre Forderung, eine obligatorische Rententeilung einzuführen, um die Altersarmut von Frauen zu lindern, fand nahezu allgemeine Zustimmung. In der Ehe wird alles geteilt, daher besteht die dringende Forderung, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, d. h. die Rente wird noch nicht geteilt. Was den Unterhaltsbedarf betrifft, sollte man seiner Meinung nach mehr Ermessensspielraum lassen, als den Anspruch unterhalb des Regelausgleichssatzes zu betrachten. Aus ihrer Sicht kann der Mangel bei der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden. Allerdings hängt die Beurteilung auch von der Aufteilung der Kinderbetreuung und der Struktur der Ehe insgesamt ab.

    Zweifel an der Möglichkeit einer vollständigen Abschaffung der Verschuldenslehre kamen von Konstanz Fischer-Zermack, emeritierter Zivilrechtsexpertin der Universität Wien: Dann bliebe nur noch die „Scheidung wegen Störung“. Das reiche aber nicht aus, um einseitig eine Störung zu behaupten, betonte sie. Dies stünde aus ihrer Sicht systematisch im Widerspruch zum Ehevertrag als Dauerschuldverhältnis, das zumindest eine Scheidung aus wichtigem Grund voraussetzt. Er sieht in der Abschaffung der Dosha-Lehre eine große Gefahr, denn es werde keine Regelung mehr für diejenigen geben, die sie brauchen.

    Phasenkühlung als Option

    Bei der Reform müsse es vor allem um die Frage gehen, wie die Ehegatten ihre Aufgaben verteilt hätten, erklärte Peter Barth, Leiter der zuständigen Abteilung im Justizministerium. Ein möglicher wirtschaftlicher Nachteil des Partners durch die Kinderbetreuung sollte beispielsweise durch finanzielle Unterstützung ausgeglichen werden. Der Fokus sollte jedoch nicht auf dem liegen, was in der Vergangenheit schief gelaufen ist, sondern auf dem Voranschreiten in die Zukunft: „Die Schuldtheorie erzeugt Leid“, sagt Barth. Ihm geht es um Regelungen, damit die Menschen ihr Leben neu organisieren können, und nicht darum, sie zur „Vorbereitung“ zu ermutigen.

    Als eine von drei Variablen, die er für künftige Regelungen in Betracht zog, sprach Barth von einer möglichen „Abkühlphase“ für die Scheidung, die beginnen könnte, wenn ein Partner vor Gericht erklärt, dass er nicht länger in der Ehe bleiben möchte. Man kann in dieser Phase versuchen, beides zu unterstützen. Laut Barth war das Regierungsprogramm offenbar dazu gedacht, eine Zulage für den Lebensunterhalt zu schaffen. Aus ihrer Sicht sollte die entscheidende Frage sein, wie die Aufgaben während der Ehe aufgeteilt wurden. Wenn eine Person beispielsweise ein Kind betreut hat und dadurch kein Einkommen erwirtschaftet werden kann, muss der Ex-Partner dies kompensieren. Aus ihrer Sicht kann der Schuld Bedeutung in dem Sinne beigemessen werden, dass beispielsweise der Unterhalt durch schweres Verschulden verwirkt werden kann.

    Obligatorische Rechtsberatung vor der Ehe?

    Angesichts der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen einer Eheschließung sprachen sich die meisten Experten zudem für eine verpflichtende Voreheberatung im Standesamt aus.

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