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Kopftuchverbot: Wiederkehr stellt ein Kopftuchverbot ohne „Plan B“ vor.

    Kopftuchverbot: Wiederkehr stellt ein Kopftuchverbot ohne „Plan B“ vor.

    Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigt sich „zuversichtlich“, dass ein überarbeiteter Gesetzesvorschlag zum Kopftuchverbot an Schulen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) weitergeführt wird. Sie hob ein 2020 unter der Schwarz-Blau-Koalition beschlossenes Grundschulverbot auf, weil es sich gezielt gegen das islamische Kopftuch richtete. Das ist jetzt auch so, aber für Wiederkehr ist es immer noch eine „völlig andere“ Rechtsfrage. Er hat keinen „Plan B“.

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    Eine ursprünglich vorgeschlagene Fassung des „Bundesgesetzes zur Stärkung der Selbstbestimmung minderjähriger Mädchen in der Schule durch Einführung eines Kopftuchverbots“ hätte das Verhüllen nur dann verboten, wenn es aus „ehrlichen kulturellen Verhaltensweisen“ erfolgt. Nachdem in der Beurteilung kritisiert wurde, dass die Bedeutung von „anständiger Kultur“ weder im Gesetz noch in der Klarstellung definiert sei, verbietet der aktuelle, gestern vom Ministerrat verabschiedete Vorschlag nun das Tragen von Kopftüchern generell „Kopfbedeckungen im Einklang mit islamischen Traditionen“.

    Wiederkehr geht nicht davon aus, dass das Verfassungsgericht dies wie im Jahr 2020 als gezielte Stigmatisierung einer bestimmten Personengruppe sehen und das geplante Gesetz daher jetzt aufheben wird. „Der Gesetzesentwurf ist von seiner grundsätzlichen Ausrichtung und seinem rechtlichen Rahmen her völlig anders“, stellte er am Rande einer Presseveranstaltung am Mittwoch fest.

    Schwerpunkt „Mädchenschutz“ und begleitende Maßnahmen

    Wie damals vom Verfassungsgerichtshof gefordert, zielt der aktuelle Entwurf „insbesondere auf den Schutz von Mädchen“. Gewünschte Begleitschritte sind dieses Mal ebenfalls verfügbar. Darüber hinaus floss Kritik aus der Beurteilungsphase ein: Nicht nur das Wort „Ehrungen“, sondern auch der ursprünglich geplante Anerkennungszeitraum bis zum Ende der achten Klasse wurde angepasst. Da diese teils auch von älteren Mädchen besucht werden, soll das Kopftuchverbot nun mit 14 Jahren enden, wenn eine religiöse Einwilligung eingeholt wird.

    Einen „Plan B“ für den Fall, dass das Verfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig einstufen sollte, hat Wiederkehr nicht, wie er auf Nachfrage betonte. Die Gesetzgebung war gerade ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt worden, und als politisch verantwortlicher Minister war es sein Ziel, Gesetze zu verabschieden, die mit der Gesetzgebung in Einklang standen. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis der Verfassungsgerichtshof so oder so entscheidet: Das Kopftuchverbot beginnt in der Regel nach den Semesterferien 2026 mit der Studienphase. Allerdings werden die Sanktionen erst ab Herbst 2026 verhängt – der Fall dürfte erst nach Erlass des ersten Bußgeldbescheids beim Verfassungsgerichtshof landen.

    Dass der neue Gesetzesentwurf bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot oder bei Verweigerung der Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule bei der geplanten Suspendierungsunterstützung oder, im Falle einer Perspektivdiskussion, der Androhung eines Schulverlasses ein Bußgeld in Höhe von maximal 800 Euro anstelle der ursprünglich 1.000 Euro vorsehe, sei laut Wiederkehr „ein Risiko für die Verwaltung gewesen. Kompromiss innerhalb der Koalition“. Der SPÖ war es wichtig, den Strafrahmen möglichst niedrig zu halten, eine Verdoppelung der derzeitigen Strafen wäre aber gleichzeitig ein „klares Signal“ an Eltern, die bewusst nicht mit der Schule kooperieren.

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