Die Regierung hat am Mittwoch den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Die meisten bereits bekannten Projekte, etwa die Untersuchung von Schutzzonen vor Gesundheitseinrichtungen, wurden mit Umsetzungsdaten versehen. Die geplante Reform des Sexualstrafrechts soll im zweiten Quartal 2026 erfolgreich sein, berichtete Frauenministerin Eva Maria Holzleiter (SPÖ) im Pressefoyer nach der Ministerkonferenz.
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Der Abteilungsleiter betonte, dass es sich bei dem Aktionsplan nicht um ein Stück Papier, sondern um einen „klaren Arbeitsauftrag“ handele. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit verschiedenster Ministerien, die auch noch in der Legislaturperiode umgesetzt wird.
Jede dritte Frau wird Opfer von Gewalt
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass jede dritte Frau in Österreich Opfer von Gewalt sei. Diese reichen von körperlichen Übergriffen bis hin zu sexueller Belästigung. Wer Frauen und Mädchen unterdrückt, verstößt gegen „unsere Werte“. Plakolm verwies darauf, dass seiner Meinung nach unter den Tätern überdurchschnittlich viele Männer mit Migrationshintergrund seien. Darüber hinaus ist die Zahl „ehrenkultureller“ Gewalttaten gestiegen.
Hoffnung setzt die Regierung auf den Bildungssektor. Der zuständige Minister Christoph Wiederkehr (Neos) gab bekannt, welche 15 Punkte sein Ressort vorlegen werde. Unter anderem sollen Kinderschutzkonzepte entwickelt, die Medienkompetenz gestärkt und die psychosoziale Gesundheit zusätzlich gefördert werden.
Offene Fragen bei der Reform des Sexualstraftäterrechts
Der vielleicht größte Diskussionsbedarf in der Regierung ist die Reform der Sexualstraftätergesetze. Unter dem Motto „Nur ja heißt ja“ plädiert die SPÖ für die Verankerung des Einwilligungsprinzips im österreichischen Recht. Die ÖVP ist hier misstrauisch. Heute waren beide Seiten vorsichtig. Sowohl Holzlater als auch Plakom wiesen darauf hin, dass Änderungen geplant seien, man aber zunächst internationale Expertise wolle.
Der Aktionsplan ist 24 Seiten lang und umfasst eine Reihe verschiedener Projekte. Dazu gehören beispielsweise ein Plan für Fußfesseln oder Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit einstweiligen Verfügungen aufgrund eines Betretungsverbots (2026), die Erarbeitung eines Entwurfs (2026) zur Ausweitung des Betretungsverbots für Sexualstraftäter auf demokratische Subjekte in Schwimmbädern und Fitnessstudios (2026). 2028), ein Kopftuchverbot für Mädchen in Schulen (bis 2026), gezielte Workshops in Schulen und Jugendzentren gegen kulturelle Gewalt, Prüfung eines Verbots von sexuell motivierten Bildern, die ohne Zustimmung der Betroffenen aufgenommen werden (2026), eine bundesweite Einführung von Gewaltambulanzen (bis 2029) und die Schaffung schwerwiegender Konsequenzen für die Schaffung rechtlicher Konsequenzen. (2026/2027).
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