Nach der politischen Einigung über den neuen Stabilitätspakt beginnt nun die Umsetzung. Am Montag wurde die 15a-Vereinbarung vorgestellt, die die Schuldenoptionen von Bund, Ländern und Kommunen festlegt. Eine eigentlich von der EU geforderte Entscheidung wird in diesem Jahr nicht mehr möglich sein. Der Nationalrat wird den Vorschlag voraussichtlich Anfang des Jahres verabschieden; Hierzu sind noch Beschlüsse in den neuen Bundesländern erforderlich. Brüssel sollte das akzeptieren.
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Es wird davon ausgegangen, dass der Bund und die Sozialversicherung in den nächsten vier Jahren jeweils etwa 76 Prozent der Schuldenoptionen erhalten, der Rest geht an Bundesstaaten und Kommunen. Ab 2030 gilt der Prozentsatz auf unbestimmte Zeit exakt im Verhältnis 76:24. Für das nächste Jahr heißt das beispielsweise: Bei einem Gesamtzieldefizit von 4,2 Prozent des BIP kann der Bund 3,07 Prozent erreichen und die Länder und Kommunen 1,13 Prozent. Die Länder geben den Kommunen 20 Prozent des auf das jeweilige Land entfallenden Anteils am Maastricht-Defizit ab.
Grundsätzlich zahlt der Verursacher das Bußgeld
Darin wird auch festgelegt, wie die EU Finanzsanktionen gegen Österreich wegen Verstößen gegen europäische Fiskalregeln verhängen soll. In diesem Fall muss die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zum Grund stehen. Dazu gehört auch das Jahr 2025, in dem das Defizit des Landes deutlich höher ausfallen dürfte als vereinbart.
Ziel ist eine bessere Koordinierung der Nummern im Land. Zur Umsetzung der Verpflichtungen werden politische Koordinierungsausschüsse gebildet, in denen Entscheidungen im Konsens getroffen werden sollen. Das Finanzministerium verfügt im Wesentlichen über einen Bundesausschuss, der die Koordination zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen übernimmt. Zu diesem Zweck werden (außer in Wien) Landesausschüsse gebildet, in denen Vertreter des jeweiligen Bundeslandes, der Gemeinden und Städte vertreten sind. Es soll auch dafür sorgen, dass der Bund künftig schnell Landesstatistiken erhält, damit böse Überraschungen wie in diesem Jahr nicht mehr möglich sind. Für diese „Verwaltungsstatistik“ wird eine eigene Regelung entwickelt.
Länder verfügen möglicherweise über mehr Schuldenflexibilität
Während eine bessere Transparenz in erster Linie ein Anliegen der Bundesregierung war, sind in der 15a-Vereinbarung auch Wünsche der Länder enthalten. Dazu gehören Beschwerden, dass sie ihren Anteil an persönlichen Steuern wie Digitalsteuern oder CO2-Steuern nicht bekommen. Neu ist festgelegt, dass beispielsweise bei einer Steuerreform (aber auch bei einem Kompetenzwechsel zwischen Kommunen) Bund, Länder und Kommunen auf Antrag des Vertragspartners Verhandlungen über eine Reduzierung oder Erhöhung der Haushaltsziele führen sollen. Anschließend können Anpassungen für Jahre vorgenommen werden, in denen die Mindereinnahmen der Bundesstaaten und Kommunen aufgrund bundesstaatlicher Steuermaßnahmen 0,3 Prozent des BIP übersteigen.
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