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Morning Post: Strafe für diejenigen, die nicht bereit sind, sich zu integrieren: Bitte warten

    Morning Post: Strafe für diejenigen, die nicht bereit sind, sich zu integrieren: Bitte warten

    Lieber Leser, lieber Leser.

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    „Integration ist keine Einladung, sondern eine Verpflichtung“, erklärte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) vor drei Wochen bei der Einführung neuer Regeln, die bald für Flüchtlinge gelten sollen. Neben dem verpflichtenden Werte- und Orientierungskurs, der ab 2026 fünf Tage statt acht Stunden dauern soll, muss auch eine Integrationserklärung unterzeichnet werden. Wer sich weigert oder nicht an den Kursen teilnimmt, muss mit Sanktionen rechnen.

    Neben Bußgeldern soll auch eine bundesweit einheitliche Kürzung der Sozialleistungen möglich sein. Doch genau an dieser Stelle, von der sich das Ministerium den entscheidenden Nutzen erhofft, gibt es ein Problem. Denn diese Einschnitte müssen im neuen Sozialgesetz vorgenommen werden.

    Eigentlich soll die neue Sozialhilfe am 1. Jänner 2027 in Kraft treten, wie Sozialministerin Corinna Schumann (SPÖ) ankündigte. Angesichts der schwierigen Ausgangslage ist die scheinbar lange Umsetzungszeit durchaus ambitioniert. Sozialhilfe ist Ländersache, für die der Bund nur Strukturgesetze vorsehen kann, in ohnehin festgefahrenen Verhandlungen prallen völlig unterschiedliche Interessen aufeinander. Noch vor einigen Jahren schien es, als könnten sich die Staaten auf bundeseinheitliche Sozialleistungen einigen. Hintergrund war die Idee, einen großen Zustrom von Flüchtlingen nach Wien zu bewältigen, unter anderem aufgrund der dortigen hohen Sozialleistungen.

    „Ermutigung“ durch Schnitt.

    Doch inzwischen scheinen die Länder das Interesse an einer ähnlichen Lösung verloren zu haben. Es herrscht ein Wettbewerb um die strengsten Sozialgesetze, und nach der niederösterreichischen Landesregierung haben auch die Steiermark und Oberösterreich erhebliche Sparmaßnahmen angekündigt. Die FPÖ regiert in allen drei Bundesländern mit; Die sogenannte Steiermark hat Mario Kunacek als Landeshauptmann. Mögliche „Verbesserungen“ des steirischen Modells durch eine ähnliche Lösung schloss er bereits aus.

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    Was bedeuten die festgefahrenen Verhandlungen also für Placolms Genehmigungspläne für Koordinierungsunwillige, die im derzeit überarbeiteten Programm enthalten sind? Menschen aus dem Umfeld des Ministers sagen, dass er in seinem Einflussbereich alles vorbereitet, was er kann. Im Übrigen sind Sie Passagier. Da die neuen Pflichten für Flüchtlinge jedoch zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, ist eine entsprechende Genehmigung der zugesagten bundesweiten Sozialleistungen nicht mehr möglich. Damit verbleiben dem Ministerium „nur“ Verwaltungsstrafen, deren Durchsetzung noch offen ist. Nun kämpft das Ministerium um die versprochenen „Anreize“ zur Zusammenarbeit. Auch mit Ländern.

    Grüße Grüße,

    Christina Trar

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