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EU-Innenminister genehmigen wichtige Asylgesetze

    EU-Innenminister genehmigen wichtige Asylgesetze

    Am Montag beschlossen die EU-Innenminister in Brüssel ihre Position zu wichtigen Teilen des EU-Asyl- und Migrationsabkommens: drei Regeln, die darauf abzielen, Rückführungsverfahren und Asylverfahren EU-weit schneller, einfacher und effizienter zu machen. Damit sind auch umstrittene Rückführungsdrehkreuze außerhalb Europas rechtlich möglich. Innenminister Gerhard Kerner (ÖVP) sprach sich vor dem Rat erneut für diese Zentren aus.

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    Auch auf europäischer Ebene müsse die Migrationswende gelingen, sagte Karner vor Journalisten. Das neue EU-Asyl- und Migrationsabkommen, das ab Mitte 2026 gelten soll, müsse funktionsfähig sein: „Das können wir erreichen, indem wir Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union ermöglichen und auch Rückführungszentren außerhalb Europas ermöglichen“, so die Ministerin weiter. Wann Österreich sich an einem solchen Rückführungs-Hub beteiligen werde, könne er noch nicht sagen: „Ich bin immer dafür, Schritt für Schritt vorzugehen.“ Damit Entschädigungszentren möglich sind, müssen zunächst rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

    Die Kommission hat die Möglichkeit eines Rückführungszentrums angesprochen

    Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, die EU-Kommission habe die Möglichkeit eines Rückführungszentrums zur Sprache gebracht. Aus Menschenrechtsgründen umstrittene Rückführungszentren in Drittstaaten sind Teil der EU-Rückführungsgesetzgebung für beschleunigte Abschiebungen. Sie sollten nur in Fällen möglich sein, für die bereits eine Entschädigungsentscheidung ergangen ist. Ein wesentlicher Streitpunkt ist hier die Frage, ob ein Abschiebungsbescheid eines EU-Landes automatisch auch für andere Mitgliedstaaten gelten soll. Damit soll sichergestellt werden, dass Asylbewerber, die in einem EU-Land abgelehnt wurden, nicht in ein anderes Land gehen und dort erneut ein Bleiberecht beantragen.

    Laut der am Montag verabschiedeten Ratsposition soll die Europäische Kommission zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung bewerten und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um sie für alle Mitgliedstaaten verbindlich zu machen. Die Verordnung legt fest, dass das „Land der Entschädigung“ ein Land sein kann, mit dem eine Vereinbarung oder Vereinbarung besteht. Dies kann nur mit einem Drittstaat abgeschlossen werden, der internationale Menschenrechtsnormen und Grundsätze des Völkerrechts respektiert.

    Rückkehrer müssen künftig stärker mit den Behörden zusammenarbeiten. Wenn Sie dies nicht tun, drohen schwerwiegende Konsequenzen. Hierzu zählen etwa die Kürzung oder Streichung von Leistungen oder die Einziehung von Reisedokumenten. Für diejenigen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind strengere Maßnahmen vorgesehen: Sie können beispielsweise mit einem Einreiseverbot oder einem unbefristeten Einreiseverbot für mehr als zehn Jahre belegt werden. Es kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden.

    Vereinbarung zum Unity-Pool

    Der dänische Präsident hat eine politische Einigung über einen sogenannten Solidaritätspool für Asylbewerber erzielt. Brunner zeigte sich „sehr optimistisch, dass wir heute eine Lösung finden“. Es gehe darum, „unser europäisches Haus in Ordnung zu bringen“. Der teilweise umstrittene Solidaritätsmechanismus zielt darauf ab, Asylbewerber künftig gerechter auf die EU-Staaten zu verteilen. Es soll besonders betroffene Staaten entlasten. Neben der Aufnahme von Vertriebenen können EU-Staaten ihre Solidarität auch durch finanzielle Zuwendungen oder andere Unterstützungsmaßnahmen zum Ausdruck bringen.

    Der Kern des Konzepts ist der Unity-Pool. Der Rat hat heute die Bezugsgröße für den Solidaritätspool 2026 bestätigt: Nach Angaben des Rates beläuft er sich auf 420 Millionen Euro in 21.000 Transfers oder anderen Solidaritätsmaßnahmen oder Finanzbeiträgen. Bei diesen Werten für 2026 wird berücksichtigt, dass der erste jährliche Migrationsmanagementzyklus ab dem 12. Juni 2026 umgesetzt wird. Österreich durfte eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht beantragen, da die EU-Kommission bescheinigte, dass es aufgrund des in den letzten fünf Jahren aufgetretenen Migrationsdrucks vor einer „erheblichen Herausforderung“ stehe.

    Nach der heutigen politischen Einigung muss der Rat der Mitgliedstaaten sie noch offiziell verabschieden. Dies wird nach rechtlicher Prüfung und Übersetzung vor dem 31. Dezember 2025 geschehen.

    Genehmigte Standpunkte des Rates zu geschützten Herkunftsländern und Drittländern

    Vorschläge für den Standpunkt des Rates zu geschützten Herkunftsländern und Drittländern wurden zu Beginn der Ratstagung von den Ministern gebilligt. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gelten in der gesamten Europäischen Union als sichere Herkunftsländer. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Anträge von Bürgern dieser Länder schneller bearbeitet werden, da Asylanträge aus diesen Ländern weniger Erfolgsaussichten haben. Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll es den EU-Staaten erleichtern, Menschen in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wichtig ist hierbei das sogenannte Anschlusskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem jeweiligen geschützten Drittstaat ist künftig nicht mehr zwingend erforderlich.

    Die heute erzielte Einigung über drei Standpunkte des Rates ebnet den Weg für sogenannte Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Ziel ist es, auf der Grundlage einschlägiger Positionen und Kommissionsvorschläge eine EU-Gesetzgebung zu vereinbaren.

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