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ÖVP-Klubchef Wöginger: Die Unersetzlichen müssen zurück auf die Anklagebank

    ÖVP-Klubchef Wöginger: Die Unersetzlichen müssen zurück auf die Anklagebank

    Am 7. Oktober war es, als wäre August Wöginger ein riesiger Stein von der Brust gehoben worden. Gegen den Vorsitzenden des ÖVP-Klubs läuft seit Anfang 2022 ein Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Seit Mai ist klar, dass gegen ihn und zwei mitangeklagte Finanzbeamte Anklage erhoben wird. Doch der erste Prozesstag Anfang Oktober endete mit einer echten juristischen Überraschung.

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    Das Gericht und die WKSTA einigten sich auf eine Umleitung. Bei hinreichender Sachverhaltsaufklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens abgesehen werden. Der ÖVP-Klubchef übernahm die Verantwortung für sein Handeln und wäre bei einer Geldstrafe von 44.000 Euro als unschuldiger Mann aus diesem schweren Prozess hervorgegangen.

    Denn am nächsten Tag war die Kritik an der Entscheidung enorm. Als ausstellende Behörde schaltete sich auch die Staatsanwaltschaft ein. Am Mittwoch entschied das Oberlandesgericht Linz: Wöginger und seine beiden Mitangeklagten müssen vor Gericht gehen und der Prozess vor dem Landesgericht muss wieder aufgenommen werden.

    Damit hat der ÖVP-Klubobmann erneut einen großen Stein auf der Brust.

    Besser qualifizierte Beamte waren im Nachteil

    Worum geht es? 2017 intervenierte Wöginger bei Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, um den oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeister bei der Leitung des Finanzamtes Braunau-Ride-Schörding zu unterstützen. Zurück blieb ein besser qualifizierter Beamter.

    In seiner Begründung machte das OLG mehr als deutlich, dass es niemals zu einer Umleitung kommen dürfe. Dies kann als unverblümte Kritik an der federführenden Strafverfolgungsbehörde, der WKStA, verstanden werden. Berichten zufolge kam es bei der Entscheidung Anfang Oktober zu keiner Abstimmung zwischen der WKStA und der weisungsbefugten Oberstaatsanwaltschaft. Die Aufsichtsbehörde erteilte umgehend die Anweisung, der Umleitung zu widersprechen.

    Beim Tatbestand des Amtsmissbrauchs ist eine Diversion nur in „atypisch milden Fällen“ zulässig. Im Fall Wöginger „erfüllt der absolute Vermögensnachteil des nicht ausgewählten, am besten geeigneten Bewerbers, der von der Republik Österreich bis zu seiner Pensionierung für die Gehaltsdifferenz von mehreren tausend Euro als Schadensersatz entschädigt werden musste, nicht mehr das Kriterium eines nur geringen Schadens.“ Darüber hinaus schadet die Ernennung eines inkompetenten Managers dem Ruf der Verwaltung und dem Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Arbeit „erheblich“. Insgesamt stellte das Oberlandesgericht Linz fest, dass „kein Spielraum für die Vermutung einer nur geringfügigen oder sonst unerheblichen Rechtsbeeinträchtigung besteht“. Daher sollte das Strafverfahren gegen alle drei Angeklagten fortgesetzt werden.

    Ist Wöginger wirklich unersetzlich?

    Am Mittwoch beeilte sich die ÖVP in Person von Generalsekretär Nico Marchetti, sich hinter ihren Klubchef zu stellen. Die Kanzlerpartei ist offenbar fest entschlossen, an Wögingers Seite zu halten, auch wenn er zum ersten Mal verurteilt wird. Sogar sein Anwalt war davon überzeugt, dass er freigesprochen werden würde. Wöginger gilt als perfekte Einigungsfigur mit brückenbildenden Qualitäten – und das nicht nur in der Volkspartei, sondern auch in der Regierung und außerhalb des Parlaments. Zudem verzichtet selbst die FPÖ, die sonst selten um scharfe Worte verlegen ist, auf lautstarke Kritik.

    Darüber hinaus spielt Wöginger eine ziemlich wichtige Rolle in der ÖVP. Kandidaten für mögliche Nachfolger als Vereinschefs sind unter den schwarzen Abgeordneten rar gesät. Neben einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen erfordert die Stelle Verhandlungsgeschick und die Bereitschaft, auf einer nationalen Konferenz mit allen Parteien zu sprechen.

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