Die Förderung der Beschäftigung von Rentnern ist eine der wichtigsten Einzelmaßnahmen dieser Bundesregierung. Zumindest lässt sich das an der Höhe des Budgets ablesen. Von den knapp zwei Dutzend Investitionsvorhaben des Regierungsprogramms, das bis zum Ende der Legislaturperiode 6,5 Milliarden Euro kosten soll, soll ein Viertel der Ausgaben für diese Maßnahme fließen. Am Mittwoch wurde die Größe jedoch durch einen Beschluss des Ministerrats zumindest geringfügig angepasst.
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Aus der zunächst geplanten Flat Tax soll nun ein Steuerfreibetrag für erwerbstätige Rentner werden. Dies wären 15.000 Euro pro Jahr oder 1.250 Euro pro Monat. Allerdings verschiebt sich der Start um ein Jahr auf 2027. Ursprünglich waren für das Projekt im nächsten Jahr 300 Millionen Euro eingeplant, ab 2027 dann knapp eine halbe Milliarde Euro. Auch im Endbau soll es etwas günstiger werden. Ein Teil, nämlich 100 Millionen Euro, soll zudem in eine aktive Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitnehmer fließen.
Ausbau der zweiten Rentensäule
Über die für 2026 geplanten 300 Millionen Euro, die durch die Verschiebung nicht mehr ausgegeben werden, wird sich der Finanzminister allerdings nicht freuen; Sie würden für mehr Steuererleichterungen bei Überstunden und Steuerbefreiungen für Sonn- und Feiertagslöhne genutzt, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) auf Anfrage. Dies wurde am Mittwoch auch im Ministerrat beschlossen, da der gemeinsame Pensionsfonds eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge zum Ziel hatte. Künftig sollen alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der Abfindung in die Pensionskasse zu wechseln.
Die Regierungsspitze nutzte den letzten Ministerrat vor Weihnachten auch, um ein kurzes Resümee ihrer Arbeit zu ziehen. Stocker sagte, die jüngsten Entscheidungen zeigten, „wie fähig die Regierung ist“. Vizekanzler Andreas Bebler (SPÖ) lobte die „Aufwärtsdynamik zum Jahresende“, Außenministerin Beit Meinl-Risinger (Neos) sah in der Ausweitung der zweiten Rentensäule einen „Meilenstein“. Der genaue Entwurf all dieser Projekte fehlt jedoch noch. Bei einer kurzen Pressekonferenz am Mittwoch blieben zahlreiche Fragen unbeantwortet. Entwürfe sollen bis März und Resolutionen auf der Nationalkonferenz bis zum Sommer vorbereitet werden.
So viele offene Fragen
Grundsätzlich soll die Steuerentlastung nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige gelten. Und zwar nicht nur für diejenigen, die eine Rente beziehen und in den Arbeitsmarkt zurückkehren, sondern auch für diejenigen, die über das Eintrittsalter hinaus weiterarbeiten. Dies gilt auch für Freiberufler und Unternehmer mit langen Arbeitszeiten. Wie das mit der neuen Teilrente ab Januar aussehen wird, blieb am Mittwoch noch unklar, eine gesonderte Pressekonferenz zum Vorhaben soll diese Woche aber stattfinden.
Es ist außerdem geplant, die Pensionskassenbeiträge für Arbeitnehmer im Rentenalter zu streichen. Künftig werden die Arbeitnehmerbeiträge vollständig abgeschafft, wenn ein Arbeitnehmer das Regelrentenalter erreicht. Auch Selbstständige, die noch nicht im Ruhestand sind, sollen diese Leistung ab Erreichen des Rentenalters erhalten. „Die Stärkung der Führung ist eine zentrale Säule dieser Regierung“, sagte Meinl-Reisinger. Unter Türkis-Grün wurde bereits eine Regelung getroffen, wonach der Bund einen Teil des Beitrags zur Krankenkasse erstattet. Auswertungen zeigen, dass kleine Selbstständigenfonds die dreifache Rendite von Rentenversicherungsträgern erzielen.
Kritik von Pensionskassen
Das konkrete Ziel der Längerarbeitszeit-Initiative nannte die Regierungsspitze am Mittwoch nicht, außer dass sie die Beschäftigung älterer Menschen stärken solle. Die ursprüngliche Idee bestand darin, eine Pauschalsteuer zur endgültigen Besteuerung zu nutzen, damit pensionierte Arbeitnehmer keine zusätzlichen Steuern zahlen müssen. Mit dem Freibetrag werden zumindest die meisten Menschen bei der Arbeitnehmerveranlagung keine bösen Überraschungen erleben, da derzeit zwei Drittel geringfügig beschäftigt sind und sich der Freibetrag mehr als verdoppelt. Aber es betrifft nicht jeden.
Voraussetzung für die Leistung ist eine 40-jährige Versicherungszeit. Dies führt jedoch dazu, dass Personen, die weniger Lebensjahre haben und daher aufgrund geringerer Rentenbeträge auch im Ruhestand weiterarbeiten, nicht in den Genuss des Steuerfreibetrags kommen können. Der Pensionskassenverband wiederum sieht ein „Risiko für das Gesamtsystem“, wenn die neue Abfindung jederzeit gestrichen oder in die Altersvorsorge überführt werden könnte. Die Detailarbeit an diesem großen Paket wird voraussichtlich Monate dauern.
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