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Kosa Pilnasek: Beschlagnahmung: Wie es mit dem Pilzbuch weitergeht

    Kosa Pilnasek: Beschlagnahmung: Wie es mit dem Pilzbuch weitergeht

    Insgesamt 57.000 Euro Entschädigung, Veröffentlichung in der Kronenzeitung und Beschlagnahmung des Buches: So lautet das Verleumdungsurteil im Medienprozess gegen die Zack Media GmbH durch den langjährigen Abgeordneten Peter Pilz. In einem im Frühjahr veröffentlichten Buch behauptete er, dass die Ermordung des suspendierten Abteilungsleiters Christian Pilnasek von den Behörden als Selbstmord dargestellt werden könnte. Bundespolizeidirektor Michael Takacs und drei weitere Polizisten gingen gegen die Vorwürfe gerichtlich vor. Am Donnerstag behielten sie zumindest in erster Instanz recht und Pilz kündigte Berufung an. Nun kann das Buch weiterverkauft werden.

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    Wie würde die „Buchbeschlagnahme“ in der Praxis aussehen? „Es handelt sich hierbei nicht um eine ausschließliche Anwendung für medienrechtliche Verfahren“, erklärt Peter Zauchbauer, Fachanwalt für Medienrecht. Vor einigen Jahren vertrat er Andreas Holzer, den Leiter des Bundeskriminalamtes, als dieser gegen ein weiteres bei Pilz erschienenes Buch vorging. Sollte das aktuelle Urteil rechtskräftig werden, „muss die Zack Media GmbH dafür sorgen, dass zur Verbreitung bestimmte Medienstücke nicht weiter verbreitet werden“, erklärt Zöchbauer. Streng genommen müssen die Restexemplare der Gerichtsverwahrstelle übergeben werden, auf keinen Fall dürfen sie aber schon jetzt zugestellt werden. Von Kunden bereits gekaufte Bücher sind nicht betroffen. Im digitalen Raum gibt es übrigens auch eine Form der Beschlagnahmung: Hierbei handelt es sich um eine Aufforderung zur Löschung bestimmter Inhalte.

    Alternativ eine einstweilige Verfügung

    Wenn die betroffenen Polizisten das rechtskräftige Urteil nicht abwarten wollen, besteht für sie auch die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, darf die Zack Media GmbH das Buch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nicht verbreiten. Bei Verstößen drohen höhere Bußgelder, erklärt Zochbauer. Fällt die Entscheidung jedoch letztendlich zu Gunsten des Pilz-Verlags aus, hat dieser Anspruch auf eine Entschädigung für entgangene Einnahmen.

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    Nach der ersten Entscheidung waren die besorgten Polizisten deutlich erleichtert. „Sachliche Kritik ist wichtig, notwendig und wird sehr ernst genommen“, sagte Bundespolizeidirektor Michael Takas bei einer Medienveranstaltung. „Vermutungen oder unbegründete Behauptungen sind jedoch nicht akzeptabel.“ Er freute sich, dass „das Gericht eindeutig festgestellt hat, dass kein Amtsmissbrauch und keine Einflussnahme vorlag.“

    Pilz sieht eine „klare Fehleinschätzung“.

    Andererseits sieht Pilz selbst eine „klare Fehleinschätzung“. Er behauptete nicht, dass Pilnecek ermordet worden sei. „Auf 245 Seiten habe ich nur eines beschrieben: alles, was im Fall ‚Pilnesak‘ falsch läuft und aufgeklärt werden muss. Und in wessen Interesse das alles passiert ist“, schreibt der ehemalige Politiker in seinem Online-Medium „ZackZack“.

    Pilz will das Thema jedenfalls vorantreiben. Im Frühjahr soll ein zweiter Band über Pilnecek erscheinen, in dem „neue Zeugen, neue Dokumente, neue Beweise“ angekündigt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Veröffentlichung auch zu einem Rechtsstreit führt.

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