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Steuererhöhungen: Für Privatstiftungen wird es etwas ungemütlicher

    Steuererhöhungen: Für Privatstiftungen wird es etwas ungemütlicher

    Private Stiftungen müssen sich im kommenden Jahr stärker an der Haushaltsfinanzierung beteiligen. Dies hat die Evaluierung von Maßnahmen in diesem Bereich ergeben. Dies führt zu einer Erhöhung des Stiftungssteuervorsteuersatzes und der sogenannten Interimssteuer. Das Finanzministerium geht davon aus, dass diese Maßnahmen Einnahmen in Höhe von 33 Millionen Rupien pro Jahr generieren werden.

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    Insgesamt gibt es in Österreich 3.000 Privatstiftungen. Sein Vermögen wird vom Finanzministerium auf 70 Milliarden Euro geschätzt. Der Zweck der Errichtung einer solchen Stiftung besteht darin, Vermögen für bestimmte fremde oder eigennützige Zwecke zu schaffen und die Verwendung der Mittel am Willen des Stifters auszurichten. Private Stiftungen wurden zuletzt im Zusammenhang mit dem Fall Banco von negativen Schlagzeilen heimgesucht.

    Eine Privatstiftung kann zu jedem zulässigen Zweck (z. B. zum Eigennutz des Stifters, aber auch zu gemeinnützigen Zwecken) gegründet werden. Dafür muss ein Vermögen von mindestens 70.000 Euro bereitgestellt werden. Einnahmen daraus stammen beispielsweise aus Gewinnausschüttungen oder Mieteinnahmen. Die Motivation für eine Unternehmensgründung besteht beispielsweise darin, durch eine Stiftung der Gefahr einer Zersplitterung und Zersplitterung von Familienunternehmen aufgrund der Nachfolge vorzubeugen.

    Der Vorsteuersatz erhöht sich von 2,5 auf 3,5 Prozent

    Seit 2008 beträgt der Stiftungssteuervorsteuersatz 2,5 Prozent. Er wird ab dem 1. Januar auf 3,5 Prozent erhöht. Darüber hinaus wird auch die entsprechende Stiftungsvorsteuer im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbe durch Privatstiftungen von 2,5 auf 3,5 Prozent erhöht.

    Im Rahmen der laufenden Besteuerung unterliegen Stiftungen der Zwischensteuer und der regulären Körperschaftssteuer. Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erhöht sich die Zwischensteuer deutlich von 23 auf 27,5 Prozent. Durch diese Änderungen hofft die Finanzabteilung, 33 Millionen pro Jahr für die Haushaltskonsolidierung einzusammeln.

    Die Steuerpflicht wird erweitert

    Die Steuerpflicht wird ausgeweitet. Künftig fallen auch Zuwendungen ausländischer Stiftungen darunter, die mit privatrechtlichen Stiftungen (und nicht nur mit österreichischen „Privatstiftungen“) vergleichbar sind. Gemeinnützige Stiftungen sind selbstverständlich ausgeschlossen.

    Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) argumentiert, dass eine höhere Besteuerung privater Stiftungen wichtig sei, nicht aus Gründen der Gerechtigkeit. Denn zur Haushaltskonsolidierung müssen alle beitragen, insbesondere die oberen Einkommensschichten.

    Auch das Finanzministerium als registrierende Behörde verfügt über Kontrollmöglichkeiten. Basierend auf der „risikoorientierten Fallauswahl“ prüfen Privatstiftungen überdurchschnittlich häufig, ob bei den eingetragenen Eigentümern alles stimmt. Im Jahr 2024 gab es 113 solcher Prüfungen – das sind etwa vier Prozent der in einem Jahr geprüften Stiftungen. Nach Angaben des Finanzministeriums zeigten die Ergebnisse eine sehr gute Berichterstattungskonformität bei privaten Stiftungen. Für das Ministerium bedeutet dies, dass die Kontrolle funktioniert.

    Zusätzliche Meldepflichten

    Ab dem 1. Dezember treten zusätzliche Meldepflichten für Privatstiftungen in Kraft. Darüber hinaus gibt es auch Finanzdelikte: Bei Verstößen gegen die neuen Sorgfalts- und Meldepflichten können diese mit Bußgeldern zwischen 25.000 und 200.000 Euro geahndet werden – abhängig von der konkreten Straftat.

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