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Zwei Verdächtige nach Zerstörung der Kletterroute von Herbert Kickle

    Zwei Verdächtige nach Zerstörung der Kletterroute von Herbert Kickle

    Die Aufregung war groß: Im vergangenen März behaupteten linke Aktivisten in einem Posting, sie hätten den Klettersteig „Geheimer Schwab“ im Hochschwabgebiet in der Steiermark zerstört. Diese Reise war nicht irgendeine Reise, sondern die erste, die Herbert Kickle unternahm. Im Oktober 2020 brachen der FPÖ-Chef und zwei Bekannte zu einer Route auf den 1.450 Meter hohen Ausweichkogel auf.

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    Laut einem Beitrag in einem linken Forum handelte es sich bei der Aktion um einen Protest gegen Kickal, weil er „seine rechte Ideologie entschieden ablehnt“. Medienberichten zufolge begab sich die Alpenpolizei zum Tatort, um festzustellen, ob das Posting der Wahrheit entsprach.

    Es gab keine Bohrhaken mehr, mit denen sich Kletterer beim Klettern sichern konnten. Laut einem Beamten der Alpinpolizei ist die Route nicht mehr sicher zu begehen. Die FPÖ war empört: Der steirische FPÖ-Landtagsklub bot der Polizei 1.000 Euro für relevante Hinweise, die zur Festnahme der Täter führen würden.

    Die aufgrund des politisch motivierten Hintergrunds eingeschaltete Polizei und das Landesamt für Staatssicherheit und Extremismusbekämpfung leiteten am 19. März im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leoben ein Ermittlungsverfahren ein. Nach Einleitung des Verfahrens gingen bei den Behörden drei Sachverhaltsdarstellungen ein (am 21. und 24. März sowie am 1. April 2025). Dies ging aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Vertretern an Justizministerin Anna Spörer (SPÖ) hervor.

    Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen

    Nun gibt es zwei bekannte Personen und unbekannte Täter, gegen die wegen Sachbeschädigung und Diebstahls ermittelt wird. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Genauere Angaben, wie sie die FPÖ in ihrer Anfrage verlangt, gibt es nicht. „Eine darüber hinausgehende Beantwortung von Fragen, die Aufschluss über Einzelheiten einer nichtöffentlichen Untersuchung geben sollen, ist nicht möglich“, heißt es in der Antwort. „Der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Grundrechte des Datenschutzes sowie der Schutz der Rechtspflege (Ermittlungsrisiko) schließen die Offenlegung von Einzelheiten über die am Verfahren beteiligten Personen, einzelne Ermittlungshandlungen und den konkreten Inhalt festgestellter Tatsachen aus.“

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