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Asylreform: Kerner reagiert auf Kritik an Bundesländern

    Asylreform: Kerner reagiert auf Kritik an Bundesländern

    Die geplante Asylreform der Bundesregierung sorgt für Unruhe zwischen Bund und Ländern. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) leitete das Konsultationsverfahren in einem Brief an Innenminister Gerhard Körner (ÖVP) ein, weil er erhebliche Mehrkosten für die Stadt befürchtete. Der Ressortchef reagierte nun und betonte, den Staaten sei bereits entgegengekommen. Kerner verspricht jedoch weitere Tests.

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    Grundlage der Debatte ist die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf die sich die Regierung bei ihrer jüngsten Sitzung geeinigt hat. Bei der Evaluierung wurde von den Ländern Kritik geäußert, dass die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung teilweise von Bundes- auf Landesbehörden übertragen werden solle.

    Streitigkeiten über zusätzliche Kosten

    In seinem Brief an Kärner bezifferte Ludwig die jährlichen Mehrkosten für die Stadt auf 2,4 Millionen Euro. Die Antwort des Innenministers, die der APA vorliegt, lässt Zweifel an diesen Zahlen aufkommen, da Kerner durch seine Politik im Repräsentantenhaus mit einem Rückgang der Fallzahlen rechnet, was den Verwaltungsaufwand für die Beamten weiter verringern könnte.

    Zukünftig ist vorgesehen, dass die Familienzusammenführung aller Personengruppen (derzeit ausgesetzt) ​​durch die Schlichtungsverordnung geregelt wird. Es gibt bereits Quoten, die festlegen, wie viele in Österreich verbliebene Drittstaatsangehörige (in der Regel als Arbeitnehmer) nachreisen dürfen. Davon sind zwangsläufig Familienangehörige von Mitarbeitern betroffen, die häufig aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern stammen.

    Auch die Familienzusammenführung von Asylberechtigten im gleichen Regime soll nun durch Quoten geregelt werden. Bisher war dies verfahrensrechtlich getrennt und ausschließlich Bundesbehörden zuständig. Konkret sieht das Innenministerium vor, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für Erstanträge zuständig sein wird, Verlängerungsanträge jedoch von Landesbehörden bearbeitet werden sollen.

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    Kerner weist die Kritik zurück

    Dass Letzteres von Wien, aber auch von anderen Bundesländern kritisiert wird, gefällt Kerner offenbar nicht. Er weist darauf hin, dass ursprünglich geplant war, dass alle Anträge in die Zuständigkeit der Staaten fallen würden. Bereits in Erstanträgen vorgenommene Abrechnungen bringen die „Außersystemhaftung“ des BFA mit sich.

    Der Minister scheint weiterhin gesprächsbereit zu sein. Ludwigs Brief werde zum Anlass genommen, „die vorgeschlagenen Regeln noch einmal zu prüfen“. Sein Unternehmen ist natürlich bestrebt, eine tragfähige Lösung zu finden, die einerseits die Belange der Länder berücksichtigt und andererseits auch etwaige Mehraufwände gleichmäßig auf alle Bundes- und Landesbehörden verteilt.

    Auch die Quotenregelung für Asylberechtigte wird in der Überprüfung inhaltlich angegriffen. Die Caritas hält dies für nicht mit EU-Recht vereinbar. Auch die Asylkoordination glaubt nicht, dass eine solche Quote einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof standhalten würde. Mögliche Bedenken bestehen auch im Verfassungsdienst, der dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Die Begründung des Gesetzes solle „Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Regelung“ lauten und auch Ausnahmen schaffen.

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