Die Österreichische Krankenversicherung (ÖGK) kürzt im Rahmen ihres Sparprogramms Leistungen und erhöht die Selbstbehalte. Ab Mai werden die Regelungen zur Übernahme der Kosten für Krankentransporte verschärft und die Selbstbehalte für Zahnärzte erhöht. Ab dem 1. März ist die Erstattung von Kosten für Zahnkorrekturen eingeschränkt. Eine entsprechende Änderung des ÖGK-Gesetzes wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Februar beschlossen, wie „Krone“ am Freitag erstmals berichtete.
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Ab Mai werden Krankentransporte nur noch von der ÖGK übernommen, wenn ein entsprechender Krankentransportbescheid vorliegt, aus dem hervorgeht, dass der Patient gehunfähig ist. Diese kann nur aus medizinischen Gründen ausgestellt werden und muss mit einer detaillierten medizinischen Begründung oder einem Nachweis versehen sein. Eine Kostendeckung ist offensichtlich nicht möglich, da es weder öffentliche Verkehrsmittel noch Begleitpersonen gibt, mit denen normalerweise ein eigenständiger Transport möglich wäre. Für immungeschwächte Patienten aufgrund einer Tumorbehandlung und bei Infektionskrankheiten, die eine Isolierung erfordern, ist ein permissiver Transport möglich.
Selbstbehaltserhöhungen für Zahnersatz
Für unentbehrlichen Zahnersatz erhöht sich der Selbstbehalt der Versicherten – zum Beispiel für Kronen und Kunststoffprothesen – ab dem 1. Mai von 25 auf 30 Prozent. Für diejenigen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt sie 20 Prozent. Auch die Kostenübernahme für die Behandlung einer Parodontitis ist begrenzt. Seit Anfang März gilt eine Gesetzesänderung, die die Kriterien für die Kostenübernahme bei Kieferkorrekturen verschärft. Zwei Diagnosen wurden aus der Leistungsliste entfernt.
Auch die Familienbeihilfe für Krankengeld ab dem 43. Tag wurde zum 1. März gestrichen. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, die nicht über das Einkommen des Partners verfügten, einen Zuschlag von 10 Prozent. Bei einer Verlängerung des Krankengeldes wird zwischen der 63. und 67. Woche eine weitere Veranlagungspflicht eingeführt.
Die ÖGK begründete die Änderungen in einer Stellungnahme vom Freitag mit zunehmendem finanziellen Druck aufgrund sinkender Einnahmen und steigender Kosten. Mit diesen Maßnahmen stellt die ÖGK sicher, dass die Versorgung der Versicherten auch in Zukunft qualitativ hochwertig und nachhaltig gesichert bleibt.
Kritik an mangelnder Information
Dass die Patienten bisher nicht über die Änderungen informiert wurden, sorgte am Freitag für Kritik. „Aufstocken und verheimlichen – das ist inakzeptabel“, sagte Ingrid Korosek, Chefin des ÖVP-nahen Seniorenverbandes, in einer Aussendung. Vor allem Senioren werden erneut leiden. Es müsse im System gespart werden, nicht erneut bei den Leistungen für die Patienten, forderte sie.
Die Grünen kritisierten zudem, dass die Versicherten nicht ordnungsgemäß über die Änderungen informiert worden seien. „Die OGK nutzt erneut die Kranken und Versicherten im Land aus, mit tatkräftiger Unterstützung des zuständigen SPÖ-Ministers Schumann“, sagte Gesundheitssprecher Ralf Schellmeiner in einer Aussendung, die der Gesetzesänderung zustimmte. Er forderte, den von der Regierung geschaffenen Gesundheitsreformfonds zu nutzen, um solche Kürzungen zu verhindern.
Gesundheitsministerin Corinna Schuman wies die Kritik der Grünen zurück. Die ÖGK ist eine Selbstverwaltungsorganisation und kann ihre Gesetze im Rahmen ihres eigenen Einflussbereichs ändern. „Wir als Ministerium müssen Änderungen formell genehmigen, dürfen sie aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob unangemessen sind“, sagte ein Sprecher.
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