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Oral Mathura hat dieses Jahr noch keine Mindestquote

    Oral Mathura hat dieses Jahr noch keine Mindestquote

    Bei der diesjährigen mündlichen Maturität im Juni wird es – anders als von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) angekündigt – keine Mindestbestehensquote geben. Wer im Jahreszeugnis nicht schlechter als drei Noten hat und in der schriftlichen Matura 30 Prozent erreicht, muss in diesem Jahr nur noch an der mündlichen Prüfung „mitmachen“. Die Antworten sollten nur für die Frage relevant und nicht unbedingt richtig sein.

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    Seit der Corona-Pandemie im Jahr 2020 fließt die Jahresnote in die Maturanote ein. Liegen Sie genau zwischen zwei Noten, kommt Ihre Prüfungsnote „heraus“. Wer in seinem Jahreszeugnis eine befriedigende oder bessere Note hat, ist durch die Regelung weitgehend vor einem Scheitern geschützt.

    Tatsache ist, dass Studierende mit guten Noten auf der sicheren Seite waren, auch wenn sie in der schriftlichen Prüfung ein leeres Blatt gaben, kam es im ersten Jahr gelegentlich zu Problemen. Als Reaktion darauf wurde die Regelung verschärft: Wer weniger als 30 Prozentpunkte erreicht, scheitert ab 2021 automatisch. Für die mündliche Maturität gibt es allerdings weiterhin keine Mindestanforderung.

    Für nächstes Jahr sind neue Regeln geplant

    Bildungsminister Wiederkehr hatte bereits letztes Jahr angekündigt, diese Lücke zu schließen und auch eine „Schwelle“ in „mündlich“ einzuführen. Eine Einigung mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ konnte jedoch nicht rechtzeitig zur mündlichen Prüfung im Juni dieses Jahres erzielt werden. Als Begründung nennt das Ministerium gegenüber der APA, dass die Änderung im Rahmen des Pakets beschlossen werden solle.

    Im Rahmen der „Frerum Schule“, der Entbürokratisierungsinitiative des Ministeriums, gab es zahlreiche Anmeldungen für Mathura. Die Vorschläge müssen nun mit Schulpartnern evaluiert und gemeinsam in die Gesetzgebung umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Schulen einen „klaren und transparenten Überblick über alle Neuerungen“ haben und Änderungen gleichzeitig umgesetzt werden können. Das neue Ziel ist eine Neuregelung für das Schuljahr 2027.

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    Die Lehrergewerkschaft AHS äußerte sich gegenüber der APA frustriert über die Verschiebung. Nach Angaben des Vorsitzenden Herbert Weiss (FCG) melden Schulen aufgrund der aktuellen Regelungen über verschiedene Kanäle Probleme. „Diese Änderung wurde seit einem Jahr angekündigt und unsere Kollegen haben darauf gewartet.“ Dass die aus Sicht der Lehrervertreter so wichtige Neuregelung nun mit dem Argument verzögert werde, man wolle Reformen aus der Initiative „Freiraum für Schulen“ übernehmen, sei „merkwürdig“.

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