Abschließend wird voraussichtlich der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Personalvertreter Zulagen erhalten sollen. Die Grünen wollen eine im Herbst verabschiedete Regelung aufheben, die es freigestellten Arbeitnehmervertretern ermöglicht, eine vierstellige monatliche Gehaltserhöhung zu erhalten, die vom Obersten Gerichtshof genehmigt wurde. Die FPÖ hat jüngst angedeutet, dass sie eine Verfassungsbeschwerde unterstützen würde. Doch die Ursache hat eine lange Geschichte. Eine längere. Um ihnen zu sagen: 2012 ist ein guter Ausgangspunkt.
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In den ersten Dezembertagen des Jahres ereignete sich in Salzburg ein gewaltiger Finanzskandal, der von Tag zu Tag deutlicher wurde. Das Land schätzte die Summe gewaltig, die Gesamtschäden beliefen sich auf eine halbe Milliarde Euro – ein Fünftel des gesamten Staatshaushalts. Es folgten Rücktritte, Strafverfahren und eine Landtagswahl. Ein hochrangiger Beamter erinnert sich heute an den „Schock der Regierung“.
Jahrelange Rechtsstreitigkeiten
Neuer Landeshauptmann wurde der Jurist Wilfried Haslauer (ÖVP). Eine der Sanierungsmaßnahmen der damaligen Zeit war die Anweisung an die Schulbehörden, die Zulagen für freigestellte Lehrer gesetzlich zu überprüfen. Dadurch verdoppelt sich teilweise das Gehalt der Arbeitnehmervertreter. Daraufhin wurden die Zahlungen ab 2015 eingestellt. Es war der Beginn eines jahrelangen Streits zwischen der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes und dem Land Salzburg, der sich 2023 auf alle anderen Bundesländer erstreckte und auch das Bildungsministerium einschloss. Es musste aus dem Jahr 2000 einen eigenen Erlass erlassen.
Grundsätzlich bezeichnet das Arbeitnehmervertretungsgesetz die Tätigkeit seit jeher als „unbezahlte ehrenamtliche Tätigkeit“. Doch bereits 1971, wenige Jahre nach Inkrafttreten, wurde durch diese Ergänzung sichergestellt, dass für Arbeitnehmer und deren berufliche Laufbahn „keine Nachteile entstehen“ dürfen. Er sagt es noch heute in Vers 25, Absatz 2. Aber wie ist es zu verstehen? Zumindest im Einzelfall können historische Interpretationen recht großzügig ausfallen. Eine einheitliche Regelung gab es nicht.
Ein Erlass aus dem Jahr 2000
Für den Lehrberuf wurde vor 26 Jahren die Vertretungslaufbahn auf Grundlage der damals geltenden Regelung für Beamte im allgemeinen Dienst per Erlass konzipiert. im ganzen Land. Ziel war es, freigestellte Arbeitnehmervertreter für den beruflichen Aufstieg zu entschädigen, auf den sie aufgrund ihrer Tätigkeit (potenziell) verzichten mussten. In einem Schreiben vom Januar 2000 wird vorgeschlagen, dass „Unterschiede gegenüber Schulaufsichtsbehörden“ vergütet werden müssten. Das Gehalt von Schulinspektoren ist fast doppelt so hoch wie das von Lehrern. Dann kam es in Salzburg zu einem Finanzskandal.
Obwohl das Dekret schon seit Jahren in Kraft war, sahen die Verantwortlichen des Landes keine rechtliche Grundlage für derart hohe Zulagen für „unbezahlte ehrenamtliche Arbeit“. Vertreter der betroffenen Arbeitnehmer wehrten sich vor Gericht gegen die Aussetzung der Zahlungen, allerdings ohne Erfolg. Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten kam es 2023 zu einer neuen Anordnung. Die Theorie der imaginären Karrieren wurde fallen gelassen; Stattdessen sollten Prämien auf der Grundlage von Überstunden berechnet werden. Das Ministerium hielt 16 zusätzliche Stunden pro Woche für „angemessen“, was einem Betrag von rund 3.000 Euro entspricht.
Salzburg und Kärnten folgten der neuen Anordnung nicht
In Salzburg bestand jedoch noch keine gesetzliche Grundlage für eine Zuwendung in dieser Höhe. Auch in Kärnten. Im Jahr 2022 wurden an sechs Personalvertreter insgesamt fast 200.000 Euro an Zulagen gezahlt, ab Juli 2023 nicht einmal ein Prozent. In anderen Bundesländern wurde der Erlass jedoch durchgesetzt; Wien zahlte für freigestellte Lehrkräfte monatlich etwa 3.000 Euro extra. Auf jeden Fall gibt es in Österreich ab 2023 wieder eine bundesweite Zulagenverteilung.
Die Änderungen des Dienstleistungsgesetzes im Jahr 2025 beseitigten die Inkonsistenz und schufen zudem eine klare Rechtsgrundlage. Es betrifft nicht nur Lehrkräfte, sondern alle Personalvertreter. Allerdings sind die Berechnungsformeln so kompliziert, dass die Bildungsdirektionen die Höhe der neuen Zulagen nicht berechnen können. Salzburgs vorläufige Berechnungen zeigen jedoch, dass voraussichtlich auf Berechnungen nach dem Jahr 2000 zurückgegriffen werden wird. Da die neue Regelung rückwirkend ab 2023 gilt, müssen Salzburg und Kärnten mit höheren Nachzahlungen rechnen. Für Salzburg sollen es mehr als 600.000 Euro sein. Auch in der Steiermark werde es Zuzahlungen geben, „allerdings nicht so hoch wie in Salzburg“, so der Bildungsdirektor.
Die Grünen stimmten der Neuregelung im Nationalrat zu, fühlen sich aber von der Regierung betrogen, da der Passus kurz vor der Beschlussfassung per Novelle in eine knapp 70-seitige Dienstgesetznovelle integriert wurde, möglicherweise als Kompromiss mit der Gewerkschaft für eine niedrigere Vergütung im öffentlichen Dienst. GÖD-Chef Eckhard Quinn weist dies hingegen „auf das Schärfste“ zurück und sagt, dass das, was bisher per Erlass geregelt war, nun gesetzlich verankert werde. Diese Sprache wird auch von der Regierung verwendet. Was sie sagt: Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts Salzburg fehlte dem Inhalt des Erlasses eine rechtliche Grundlage.
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