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Die geplante Strafe für Flüchtlinge sorgt für Ärger in der Koalition

    Die geplante Strafe für Flüchtlinge sorgt für Ärger in der Koalition

    Das geplante Integrationshaftungsgesetz sorgt für Ärger zwischen ÖVP, SPÖ und Neos. Vereinigungsministerin Claudia Bauer (ÖVP) drängte am Dienstag in den „Oberosterreichischen Nachrichten“ auf eine schnelle Entscheidung. Obwohl das Gesetz handlungsreif ist und vor einem Monat eingeführt wurde, habe es von den Koalitionspartnern „keine Reaktion“ gegeben. Sie verstanden den Vorwurf nicht. Während die SPÖ Bauer Demokratie vorwarf, warnte Neus vor einer anderen Lösung.

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    Der in den Grundzügen des Regierungsprogramms verankerte und im Jahr 2025 mehrfach vorgelegte Plan sieht strenge Maßnahmen für den Fall einer Einstellung von Integrationsprogrammen vor. Bei Nichtabsolvierung der Werte- oder Sprachkurse oder einer Ablehnung der sogenannten Werte-Charta sollen empfindliche Bußgelder möglich sein – bis zu 5.000 Euro, heißt es in dem der APA vorgelegten Gesetzentwurf des Integrationsressorts. Laut Bauer befindet sich der Entwurf seit dem 20. Februar in der sogenannten „Koordination“ der Koalition ÖVP-SPÖ-Neos für Verhandlungen.

    Die Freiwilligkeit der Integration sei „kläglich gescheitert“, sagte Bauer. Sie verwies auf die 48.000 arbeitslosen Asyl- und ergänzenden Schutzberechtigten und die mehr als 13.000 Deutsch- und Wertekurse, die im vergangenen Jahr „unentschuldigt“ gegangen seien. Sie wolle das Gesetz „so schnell wie möglich“ verabschieden, sagte die Ministerin, die nicht zum ersten Mal in den Medien für ein abgestimmtes Haftungsgesetz wirbt. Sie erwartet, dass das Sozialministerium erste Arbeiten zum in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden und damit verbundenen Sozialhilfegesetz durchführt.

    SPÖ und Neos bestehen auf einer umfassenden Lösung

    Am Dienstag kritisierte das Büro von Sozialministerin Corinna Schumann (SPÖ) Bauers Vorstöße gegenüber der APA. Der Gesetzentwurf wurde ohne allgemeine Verhandlungen mit den Koalitionspartnern zur direkten Abstimmung geschickt. Einfach zu sagen: „Nimm das jetzt und wenn nicht, bist du in Verzug“ ist keine Koalitionsbeteiligung. Trotz allem werde es weiterhin um „Verhandlungen auf Augenhöhe“ gehen.

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    Schumanns Ressort fragt sich auch, ob die Lösung des obligatorischen Integrationsgesetzes technisch möglich sein wird, bevor eine Einigung über neue Sozialhilfe erzielt wird. Schließlich sollen Asylberechtigte nur während der Integrationsphase eine gekürzte Sozialhilfe („Eingliederungsgeld“) bzw. bei Nichterfüllung der Integrationsvoraussetzungen eine gekürzte Sozialhilfe erhalten, sodass die Sachlage eng miteinander verknüpft ist. Nach Angaben des Ministeriums laufen noch sehr komplexe Verhandlungen mit Ländern, Bündnispartnern und dem AMS über die Sozialgesetzgebung.

    Neos drängte auch auf eine umfassendere Lösung im Rundfunk. Integrationssprecher Yannick Shetty forderte erneut eine „Integration vom ersten Tag an für diejenigen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, mit einem klaren Weg zur Arbeitsmarktintegration“. Menschen mit Bleiberecht sollten in den Arbeitsmarkt und nicht in den Sozialstaat integriert werden. „Weiter so wie bisher, mit kosmetischen Veränderungen wie Dialektkursen statt echten Reformen, wird das Problem nicht lösen.“

    Auch zentrale Aspekte genau dieses notwendigen Neuanfangs in der Einigungspolitik seien von Neos „mehrmals zurückgemeldet worden“, betonte die Aussendung. Die Integrations- und Sozialminister müssten nun einen gemeinsamen, integrierten Entwurf vorlegen, der „die im Regierungsprogramm vereinbarte umfassende Neuausrichtung der Integrationspolitik wirklich widerspiegelt“, forderte Shetty.

    Strafe: Bis zu 5.000 Euro oder drei Wochen Gefängnis

    Der aktuelle Entwurf des Integrationsministeriums sieht Geldstrafen von 250 Euro bis 1.500 Euro oder alternativ eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vor, wenn jemand „strafbar“ einen Termin zu einer verpflichtenden Integrationsberatung nicht wahrnimmt, an einer sogenannten „Potenzialanalyse“ nicht teilnimmt oder falsche Angaben macht. Strafen werden auch dann verhängt, wenn eine Person „der Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt“ oder „die Wertecharta oder die Verpflichtung zur persönlichen Integration nicht unterzeichnet oder die im Paket enthaltenen Inhalte ausdrücklich ablehnt“.

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    Wer wiederholt „der Pflicht zur Erfüllung des Integrationsprogramms nicht nachkommt und damit seine Abneigung gegen die Integration zum Ausdruck bringt“ oder „ohne wichtigen Grund“ nicht zum Integrationstest erscheint, muss mit einer Geldstrafe von 1.500 bis 5.000 Euro oder stattdessen mit einer Freiheitsstrafe von drei Wochen rechnen, heißt es im Text. Dem Gesetzentwurf zufolge ist der für die Durchführung der Kurse zuständige Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) verpflichtet, „jede ihm im Rahmen des Integrationsprogramms oder bei der Durchführung von Integrationstests bekannt werdende Pflichtverletzung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen“.

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