Seit 2009 können Lehrkräfte nach dem alten Dienstrecht Überstunden, die ihnen tatsächlich zufließen, ganz oder teilweise auf dem Zeitkonto erwirtschaften und diese Gutschrift dann ab dem 50. Lebensjahr in Form einer Freistellung von mindestens 50 Prozent nutzen. Sollten die Mittel bis zum Renteneintritt nicht verbraucht sein, erfolgt eine Auszahlung. In letzter Zeit kam es zu einem deutlichen Anstieg der Rabatte und Auszahlungen von Zeitkontoinhabern.
Hinterlassen Sie eine Anzeige
„Es ist Zahltag“, sagte der hochrangige Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) gegenüber der APA über die Entwicklung. Mit der Vorlage des Modells wehrte sich der Arbeitgeber gegen die Einstellung von zusätzlichem Personal. Allerdings rechnen sie nicht mit einer Verschärfung des Lehrermangels durch weitere Ausnahmeregelungen für Zeitkontoinhaber; Schließlich sei das Schulsystem mit seinen 128.000 Lehrern „ein riesiger Betrieb“.
Besonders relevant in Bundesschulen
Laut Statistik des Kultusministeriums nutzten zuletzt (Schuljahr 2024/25) 402 Lehrkräfte an Bundesschulen (AHS, Berufsbildende Mittel- und Oberschulen/BMHS) ihr Zeitguthaben in Form von Freistellungen im Gegenwert von rund 226.300 Wochenwerteinheiten. Von 134.400 wöchentlichen Werteinheiten im Vorjahr waren es 2019/20 nur noch 87.300. Zuletzt wurden 4.700 Wochenwerteinheiten ausgezahlt. Das war weniger als 2023/24, aber deutlich höher als im Fünfjahresvergleich (rund 3.100).
In Pflichtschulen (insbesondere Grund- und Mittelschulen), in denen laut Kimberger im Gegensatz zum Bundesschulbereich Zusatzleistungen erst aufgrund von Personalengpässen nach der Corona-Pandemie ein großes Thema geworden sind, wurde der Zeitkontostand von rund 74 Vollzeitäquivalenten zuletzt durch Zahlung oder Befreiung gekürzt. Im Schuljahr 2023/24 waren es 67, im Schuljahr 2019/20 etwa 33.
Die in der Präsentation des Ministerrats veröffentlichten Daten lassen keine Aufschlüsselung des Umfangs der Befreiungen oder Zahlungen im Pflichtschulbereich erkennen. Allerdings weist die Pflichtschullehrergewerkschaft darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf rechtzeitige Kürzung von Kontoständen während des aktiven Dienstes gebe und dass die Zustimmung des Schuldirektors in Zeiten des Lehrermangels an Pflichtschulen nicht besonders gut sei.
Die Zahl der Zeitkontonutzer wächst immer noch
Die Zahl der Menschen, die Zeitkonten anlegen, nimmt derzeit stetig zu. Mehr als 7.100 Lehrer an Bundesschulen hatten kürzlich Urlaubskonten – ein Viertel derjenigen, die Anspruch darauf haben. Insgesamt wurden rund 777.000 Wochenwerteinheiten auf Zeitkonten überwiesen. Vor fünf Jahren hatte es 3.200 Menschen und 527.000 Werteinheiten. Im Bildungssektor des Staates haben sich die Einsparungen innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt, von 124 Vollzeitäquivalenten auf zuletzt 284.
Allerdings nimmt die Zahl der Lehrkräfte, die das Zeitkontomodell nutzen können, immer weiter ab. Im neuen Dienstgesetz, das 2013 verabschiedet wurde und nach einer Übergangsfrist ab 2018/19 für alle neuen Mitarbeiter gilt, gibt es das Modell nicht mehr.
Es wurde 2009 im Rahmen einer Diskussion zur Stärkung der Bildungsverantwortung unter der ehemaligen Bildungsministerin Claudia Schmid (SPÖ) eingeführt. Dies kam letztlich nicht zustande, sondern war Teil eines Maßnahmenpakets zur Zeitersparnis. Einfache Rechnung also: Lehrer, die Credits sparen, müssen nicht sofort bezahlen, sondern erst in der Zukunft. Manchmal kehrt sich dies jedoch um – dann gibt es eine Zeit, in der wenig oder gar nichts gespart werden kann und die meisten oder alle Zahlungen geleistet werden müssen.
Hinterlassen Sie eine Anzeige