ÖVP-Klubchef August Wöginger muss am 11. Februar erneut wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht erscheinen. Sein Anwalt Michael Rohreger hat nun verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, dass der bereits genehmigten Beschwerde gegen die Umleitung ohne Betroffenheit des Angeklagten stattgegeben wurde. In einer Petition schlug er dem Landesgericht Linz vor, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.
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Im Fall Postensschecher erhielt Wöginger zunächst eine Abmahnung vom Landesgericht (LG) Linz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die dem im Gerichtssaal zugestimmt hatte, erhob schließlich auf Weisung der Staatsanwaltschaft Wien Beschwerde gegen die Umleitung. Das Oberlandesgericht Linz hob daraufhin die Diversion auf und der Prozess wird fortgesetzt.
Ein Anwalt sieht vor Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf Waffengleichheit
Bis der Beschwerde gegen die Umleitung stattgegeben wurde, hätten die Angeklagten weder Stellung nehmen können, noch sei ihnen der Beschluss des Landesgerichts Linz oder die Beschwerde der WKStA zugestellt worden, beklagte Rohreger laut einer Pressemitteilung. Das Oberlandesgericht Linz entschied über die Beschwerde „ohne den Angeklagten in irgendeiner Weise zu belasten“.
„Ich habe beantragt, dass das LG Linz diese Frage dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorlegt“, sagte Rohreger. Ein bei der APA eingereichter Antrag auf „Einleitung eines allgemeinen Revisionsverfahrens“ zielt auf die Aufhebung der Strafprozessordnung oder Teilen davon ab. Es wird kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft trotz Zustimmung zu einer Ablenkung in der Hauptverhandlung ein Berufungsrecht hat und die Angeklagten überhaupt nicht in das Berufungsverfahren einbezogen werden. Rohreger sieht das „Recht auf rechtliches Gehör und Waffengleichheit“ verletzt; Er begründet seine verfassungsrechtlichen Bedenken mit dem „Recht auf ein faires Verfahren“ der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem in der Verfassung verankerten Gebot der Gleichbehandlung.
Verhandlungstermine stehen noch aus
Der Petition zufolge entbehrt die Hauptverhandlung am 11. Februar jeder verfassungsrechtlichen Grundlage. Dies wird vom Landesgericht Linz bereits seit längerem erreicht. Zumindest bisher wurde das Verfassungsgericht nicht konsultiert; Der zuständige Richter hat alle Verhandlungstermine belassen. Die Anwendung hat keine anhaltende Wirkung.
Im Prozess geht es darum, im Namen eines Parteikollegen beim ehemaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, im Jahr 2017 zu intervenieren und dafür zu sorgen, dass dieser Leiter des Finanzamts für Braunau, Reid und Schörding wird. Ein besser qualifizierter Wettbewerber wurde nicht ausgewählt.
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