Bundeskanzler Christian Stocker will die medizinische Versorgung von Asylbewerbern, wie sie in Deutschland seit Jahren besteht, einschränken. Streng genommen entspricht dies jedoch bereits einer gesetzlichen Regelung, da das ASVG seit jeher den Grundsatz festlegt: „Die ärztliche Behandlung muss ausreichend und angemessen sein, jedoch nicht mehr als notwendig.“
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Enge verfassungsrechtliche Grenzen
Jedes über diese Formulierung hinausgehende Verbot hat enge verfassungsrechtliche Grenzen, wie Peter Büjäger, Rechtsanwalt an der Universität Innsbruck, vor einem Jahr feststellte, als ÖVP und FPÖ über die Koalition und dieses Projekt verhandelten. Auch andere Rechtsnormen werden betroffen sein. Das Ärztegesetz verpflichtet Ärzte, „sich gewissenhaft um jeden gesunden und kranken Menschen zu kümmern, der eine ärztliche Beratung oder Behandlung in Anspruch nimmt, unabhängig von der Person“. Die Wiener Ärztekammer legt fest: „Alle Menschen, die medizinische Versorgung benötigen, müssen diese erhalten.“
In Deutschland erfolgt nur die Akutversorgung, dazu gehören aber auch „medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen“ und Impfungen, nicht jedoch Zahnersatz – außer in Einzelfällen. In diesem „Einzelfall“ können jedoch grundsätzlich auch alle anderen Leistungen gewährt werden. Der Passus umfasst auch die Behandlung chronischer Krankheiten, hat hierfür jedoch keine gesetzliche Gültigkeit.
Kritik der Bürokratie in Deutschland
Dies wird seit vielen Jahren kritisiert. Im Alltag müssen sich Ärzte häufig an Sozialämter wenden, die als Kostenträger über einzelne Leistungen entscheiden müssen. Es handelt sich um eine Art Chefarztpflicht, jedoch mit einem relativ großen Leistungsumfang, was zu viel Bürokratie für Ärzte und zu Verzögerungen für Patienten führt, wenn die Praxen bereits geschlossen sind. Darüber hinaus gibt es von Staat zu Staat unterschiedliche Umsetzungen des Gesetzes.
Die Folge sind eine Vielzahl (kostspieliger) Rechtsstreitigkeiten und eine allgemeine Rechtsunsicherheit. Mehrere politische Initiativen zur Aufhebung des Gesetzes scheiterten. Stattdessen wurde 2024 unter SPD-Kanzler Olaf Scholz die Höchstdauer der Einreisebeschränkung von eineinhalb auf drei Jahre verdoppelt. Da das Asylverfahren in Deutschland durchschnittlich ein Jahr dauerte, waren seine Auswirkungen begrenzt.
SPÖ und Neos aufgepasst
Die Koalitionspartner der ÖVP reagierten defensiv auf Stokers Vorstoß. „Wir nehmen das zur Kenntnis und warten auf einen konkreten Vorschlag“, sagt Christoph Pramhofer, Gesundheitssprecher von Neos. Aufgrund der deutschen Erfahrungen möchte Pinks die möglichen Folge- und Bürokratiekosten genau im Auge behalten. Auch das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium warnt vor einem „erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand“. In der ausführlichen Stellungnahme heißt es zusammenfassend: „Eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Asylbewerber ist weder wirtschaftlich noch medizinisch sinnvoll und widerspricht aus unserer Sicht sogar grundlegenden humanitären Prinzipien.“
Daten der ÖGK-Krankenkasse deuten darauf hin, dass das Einsparpotenzial gering ist. Der Anteil der Ausgaben für Leistungen für Asylbewerber und ukrainische Vertriebene betrug im Jahr 2024, gemessen an allen Versicherten, 0,22 Prozent, obwohl diese Gruppe 1,25 Prozent der Versicherten ausmachte. Laut Lukas Gahleitner-Gertz von der NGO AsylCoordination nehmen Asylbewerber „in der Regel“ medizinische Leistungen seltener in Anspruch, als es eigentlich medizinisch indiziert ist, was in der Folge zu Mehrkosten führt.
Kanzler Stoker erwähnte in seiner Rede jedoch keine Beweggründe für Sparmaßnahmen, sondern Argumente zur Gerechtigkeit, da Asylbewerber noch nichts in das System eingezahlt haben, aber dennoch voll versichert sind – für Stoker eine „Ungleichheit in der sozialen Ordnung“. Allerdings gilt dies auch für andere Gruppen, wie das Sozialministerium befürchtet. „Was bedeutet das für die Versichertengemeinschaft? Dies öffnet die Tür für weitere Einschränkungen für andere Bevölkerungsgruppen.“
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