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Einigung über neues Strommarktgesetz: Grüne stimmen zu

    Einigung über neues Strommarktgesetz: Grüne stimmen zu

    Die Regierungsparteien haben sich mit den Grünen auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geeinigt. Das bedeutet, dass am Donnerstagabend im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit dafür stimmte. Das Gesetz zielt auf eine gerechtere Verteilung der Netzkosten ab und führt einen Sozialtarif für rund 290.000 einkommensschwache Haushalte ein. Photovoltaikanlagen unter 20 Kilowatt sind von der nun gesetzlich verankerten Einspeisevergütung von 0,05 Cent pro Kilowattstunde befreit.

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    Green Energy-Sprecher Lucas Hammer sagte am Donnerstagabend auf einer Pressekonferenz, dass die von der Regierung geplanten Einspeisevergütungen für private Stromeinspeiser „Geschichte“ seien. Für die Grünen sei es nicht hinnehmbar, dass Menschen bestraft würden, die mit ihren Photovoltaikanlagen in die Energiewende investiert hätten.

    Erweiterter Sozialtarif

    Nach der Vereinbarung sind rund 250.000 Haushalte von den ORF-Beiträgen befreit, aber auch rund 40.000 Arbeitslose und Nothilfeempfänger profitieren nun von einem Sozialtarif von 6 Cent pro Kilowatt für die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh). Laut Gesetz muss die Stromwirtschaft jährlich Sozialtarifkosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro tragen.

    Die Energiesprecher der Regierungsparteien lobten das Gesetz. ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf sprach von „der größten Strommarktreform der letzten zwanzig Jahre“, SPÖ-Kollege Alois Schroll sprach von einem „Paradigmenwechsel“, Karin Doppelbauer von NEOS lobte, dass Batteriespeicher nun zum Geschäftsmodell werden und das Netz entlasten.

    150 Seiten und 191 Absätze

    Auf rund 150 Seiten und 191 Absätzen legt das Gesetz einen neuen rechtlichen Rahmen für den sich schnell verändernden Strommarkt fest. Neben der Beteiligung großer Energieeinspeiser an den Kosten des Netzausbaus entlasten auch Spitzenkappen für neue Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen das Netz. Batteriespeicher wiederum sind von den Netzentgelten befreit, wenn sie „im Sinne des Systems“ betrieben werden.

    Insbesondere aus der Windindustrie wurden Spitzenobergrenzen scharf kritisiert, da sie die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte gefährden würden. Die Einigung mit den Grünen sieht nun vor, dass die Obergrenze nur ein Prozent des Jahresvolumens betrifft, nicht zwei. Bei der Photovoltaik liegt die Obergrenze nicht mehr bei 60 Prozent, sondern bei 70 Prozent.

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