Bei der Evaluierung wurde ein geplantes Kopftuchverbot für Schülerinnen kritisiert. Die Bundesregierung hat dem Nationalrat nun einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der zumindest einige der Anregungen aufgreift. Die Maßnahme soll im Dezember beschlossen werden und dann ab der Sommersession 2026 in Kraft treten. Anders als bisher geplant soll zunächst die „Lernphase“ gelten, Genehmigungsmöglichkeiten sind ab dem Schuljahr 2026/27 vorgesehen.
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Aber wird das Verbot dieses Mal Bestand haben? Schließlich startete die türkisblaue Bundesregierung bereits 2019 einen ähnlichen Vorstoß, ein Jahr später hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Gesetz auf. Auf den Gleichheitsgrundsatz wurde verwiesen, weil eine Religion ohne konkrete sachliche Rechtfertigung diskriminiert wurde.
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„Islamische Tradition“ statt „ehrbare kulturelle Verhaltenspflicht“.
Der aktualisierte Gesetzesentwurf erwähnt Kopftücher eindeutig im Einklang mit der „islamischen Tradition“. Ursprünglich wurde der Schleier wegen der „ehrbaren kulturellen Verhaltenspflicht“ erwähnt. Doch der Begriff sei nicht klar definiert, so die Beschwerde über das Justizministerium. In anderen Stellungnahmen wurde auch die Frage gestellt, wie Lehrer feststellen sollen, ob aufgrund einer solchen Verpflichtung oder aus anderen Gründen ein Schal getragen wird.
Nun ist klar, wo und gegenüber wem das Kopftuchverbot durchgesetzt werden soll. Während es sich ursprünglich um einen „schulischen Kontext“ handelte, gilt es mittlerweile „in der Schule“, nicht jedoch für schulische Veranstaltungen und Unterricht außerhalb der Bildungseinrichtung. Mittlerweile wurde klargestellt, dass es sich um Mädchen bis 14 Jahre handelt. Früher gab es bis zur 8. Klasse ein Verbot, obwohl auch ältere Schüler teilnehmen konnten. Die neue Altersgrenze orientiert sich an der Religionsreife, die in Österreich ab 14 Jahren gilt.
Auch im Gespräch, das im Falle eines Verstoßes mit dem Studierenden und seinem Erziehungsberechtigten stattfinden soll, gibt es kleinere Änderungen. Sollte dieser Unverständnis zeigen, ist ein Bußgeld vorgesehen, wobei die Bußgeldspanne von 1.000 auf 800 Euro gesenkt wurde. Es sei ein Kompromiss mit der SPÖ gewesen, sagt Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos). Auch bei anderen Verstößen drohen Eltern Bußgelder in gleicher Höhe, etwa wenn sie im Falle einer Suspendierung nicht mit der Begleitperson des Schülers kooperieren.
Verfassungsrechtler Busjager bleibt skeptisch
An grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ändert das alles freilich wenig. Damals wie heute sind andere religiöse Symbole und Kleidung nicht enthalten. „Aufgrund der Rechtsprechung bin ich immer noch skeptisch, ob das Bestand haben kann“, sagt Verfassungsexperte Peter Bujeger. Auch der Verweis auf die „islamische Tradition“ bringe „ein gewisses Maß an Spezifität mit sich, aber es wird deutlicher, dass muslimische Mädchen im Mittelpunkt stehen.“
Wiederkehr sei „zuversichtlich“, dass das Gesetz Bestand habe. Es handelt sich um einen völlig anderen Gesetzesvorschlag als 2019, und der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Mädchen. Auch „Begleitende Maßnahmen“ werden umgesetzt; Beispielsweise sollten Projekte zur Stärkung der Arbeit von Mädchen und Jungen unterstützt werden. Auf die von der ÖVP vorgeschlagene Verabschiedung des Gesetzes als Verfassungsbestimmung konnte sich die Koalition nicht einigen.
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