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EU-Entwaldungsverordnung: Einigung über weitere Vereinfachungen

    EU-Entwaldungsverordnung: Einigung über weitere Vereinfachungen

    EU-Rat und Regierung haben sich bereits darauf geeinigt, dass die EU-Forstverordnung um ein weiteres Jahr verschoben werden soll und große Unternehmen sie erst am 30. Dezember 2026 umsetzen müssen. Diese Woche fand erneut ein Treffen zwischen Vertretern der Regierung, des Rates und der Kommission statt, um weitere Änderungen zu besprechen, damit es einerseits für die betroffenen Unternehmen einfacher wird, die Gesetzgebung umzusetzen und künftige Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen. Das IT-System läuft reibungslos. Insbesondere wurden folgende Vereinfachungen vereinbart:

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    • Ein zusätzliches Jahr für die Vorbereitungen: Starttermin ist der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinbetriebe, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen, und der 30. Juni 2027 für alle anderen Kleinst- und Kleinbetriebe.
    • Nur der Importeur und der erste Akteur in der nachgelagerten Lieferkette erfassen die Due-Diligence-Referenznummer. Nachgelagerte Akteure und Händler müssen keine Sorgfaltspflichterklärungen mehr abgeben und Referenznummern in der Lieferkette weitergeben.
    • Eine vereinfachte Erklärung für Kleinst- und Kleinproduzenten in Ländern mit geringem Risiko.
    • Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse werden aus dem Geltungsbereich der EU-Verordnung herausgenommen.

    Die EU-Kommission begrüßte die Einigung bislang. Jessica Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft: „Die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat schafft die notwendige Rechtssicherheit und Planung für Unternehmen, damit sie sich auf die Anwendung der EU-Entwaldungsrichtlinie vorbereiten können. Ich freue mich, dass wir die Kapazitätsprobleme der IT-Systeme schnell lösen konnten und nun die Umsetzung globaler Rechtsvorschriften ermöglichen.“

    Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen sie vom Europäischen Parlament und vom Rat offiziell angenommen werden. Relevante Entscheidungen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen, jedoch noch vor Weihnachten, getroffen.

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