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Flüchtlinge: Neue EU-Regeln: Welche Asylreform Österreich umsetzen sollte

    Flüchtlinge: Neue EU-Regeln: Welche Asylreform Österreich umsetzen sollte

    Der Fokus wird vor allem auf den EU-Außengrenzen liegen, wenn im Juni und Juli die neuen Regeln für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft treten. Dort wird künftig der Großteil der Asylverfahren abgewickelt: Für Schutzsuchende aus Ländern mit weniger als 20-prozentiger Anerkennungschance in der Union soll es künftig ein beschleunigtes Verfahren mit kürzeren Fristen und weniger Rechtsmitteln geben; Die Unterbringung erfolgt in gefängnisähnlichen Verhältnissen. Ziel ist auch eine schnellere Abschiebung bei negativem Ergebnis.

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    Obwohl Österreich auch eine EU-Außengrenze mit der Schweiz und Liechtenstein hat, sind die internationalen Flughäfen migrationstechnisch wichtiger. Klar ist jedoch, dass in den kommenden Monaten auch im heimischen Asylsystem grundlegende Reformen nötig sein werden. Acht Regeln und eine Richtlinie aus Brüssel müssen umgesetzt werden. Die schwarz-rot-rosa Bundesregierung hat bislang keine entsprechenden Gesetzesentwürfe vorgelegt.

    Offene Fragen für subsidiär Schutzberechtigte

    Gegenüber der Klein Zeitung betont die Koalition, dass die Verhandlungen zur Asylreform zwar noch andauern, aber bereits ein gutes Stück vorangekommen seien. Lediglich einige Knackpunkte – im Wesentlichen handelt es sich wohl um Leistungsfragen – müssen noch geklärt werden. Die Neuerungen sollen im Januar eingeführt werden – sechs Monate vor der Neuordnung des europäischen Asylsystems.

    Bis dahin bleibt noch viel zu klären. Auf der einen Seite gibt es subsidiär Schutzberechtigte: Der Zugang zu diesem Status wird EU-weit immer schwieriger; Zukünftig muss der Akteur benannt werden, der die Gefahr für die betroffene Person darstellt. Überlegungen, in Österreich einen neuen Status über Asyl und subsidiären Schutz hinaus zu schaffen, scheinen derzeit vom Tisch zu sein. Daher ist es möglich, dass humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen und Toleranzen in Zukunft zunehmen.

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    Diskussionen über die Verantwortung für unbegleitete Minderjährige

    Die Bündnispartner dürften in Zukunft mindestens genauso viel Kopfzerbrechen haben wie die subsidiär Schutzberechtigten. Theoretisch müssten ihre Rechte denen der Asylberechtigten angeglichen werden, doch der Wortlaut des Brüsseler Gesetzes lässt offenbar Interpretationsspielraum. In Wien und Tirol hatten subsidiär Schutzberechtigte bisher wie Asylberechtigte Anspruch auf Mindestschutz, ab dem Jahreswechsel erhalten sie in allen Bundesländern (als Asylbewerber während ihres Verfahrens) nur noch eine Grundversorgung. Über die Zuständigkeit für das weitere Vorgehen streite es: Durch die Reform sei künftig der Bund für die Bereitstellung von Wohnraum für subsidiär Schutzberechtigte zuständig, sagte der Wiener Soziallandesrat Peter Hacker (SPÖ) im „Standard“-Interview mit dem Innenministerium.

    Auch Bund und Länder müssen neue Lösungen finden. Lucas Gahleitner-Gertz, Rechtsexperte beim Asylkoordinationsverein, verweist beispielsweise auf die Unterbringung von Asylbewerbern während ihres Prozesses. Bisher liegt dies in der Verantwortung des Bundes, bis klar ist, ob Österreich für das Asylverfahren zuständig ist. Dann übernehmen die Staaten. Wie damit künftig umgegangen wird, muss noch geklärt werden. Es ist auch unklar, wer das Sorgerecht für unbegleitete Minderjährige haben soll. Dies gilt künftig vom ersten Tag an; Bisher gab es oft wochenlang niemanden, der sich um die jungen Flüchtlinge kümmerte.

    Für reguläre Asylverfahren, also für Menschen, die eine relativ hohe Chance auf Schutz haben, dürfte sich kaum etwas ändern. Grundsätzlich sollte in Österreich das gleiche Verfahren gelten wie an den Außengrenzen: Durch die Überprüfung soll die Identität festgestellt und auch abgeschätzt werden, wie gefährdet die Person ist oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnte. Abhängig vom Ergebnis gibt es entweder ein reguläres oder ein beschleunigtes Verfahren. Noch ist unklar, was sich im Vergleich zu den aktuellen Verfahren tatsächlich ändern wird – schließlich gibt es in Österreich bereits beschleunigte Verfahren. Für Asylbewerber werden weitere freiheitseinschränkende Maßnahmen erwartet.

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