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FPÖ gegen Rechnungshof: VfGH soll Streit um Zugriff auf Parteifinanzen entscheiden

    FPÖ gegen Rechnungshof: VfGH soll Streit um Zugriff auf Parteifinanzen entscheiden

    Wie angekündigt wandte sich der Rechnungshof in einem Rechtsstreit mit der FPÖ über die Wahlkampfkostenprüfung für die EU-Wahlen im vergangenen Jahr an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Auf APA-Anfrage sagte Rechnungshofsprecher Christian Neuwirth, der entsprechende Antrag sei in den vergangenen Tagen eingereicht worden. Der Verfassungsgerichtshof muss nun die grundsätzliche Frage klären, ob die parteirechtliche Prüfungsbefugnis des Rechnungshofs aus Sicht der FPÖ verfassungsgemäß ist oder nicht.

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    Nach der EU-Wahl und der Nationalratswahl im vergangenen Jahr hat der Rechnungshof erstmals Wahlwerbeberichte der Parteien nach dem neuen Parteiengesetz geprüft. Die FPÖ verweigerte jedoch die Einsichtnahme in den EU-Wahlkampfbericht mit der Begründung, die Rechtsgrundlage sei verfassungswidrig.

    Neue Testfähigkeit nach strengem Parteienrecht

    Nach dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen Parteien dem Rechnungshof innerhalb von 82 Tagen nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Wahlgang Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfausgaben vorlegen. Der Rechnungshof prüft dann die Berichte und kann Unterlagen anfordern; Eine Besichtigung vor Ort ist ebenfalls möglich.

    Anders als bei der juristischen Prüfung der Wahlwerbeberichte für die EU-Wahlen im Juni letzten Jahres gab es bei der Prüfung der Wahlkampfkosten für die knapp drei Monate später stattfindenden Wahlen zur Nationalversammlung offenbar keine ähnlichen Probleme. Das Ergebnis der Prüfung des Wahlwerbeberichts der FPÖ als Einheitspartei steht noch aus. Ein Sprecher des Rechnungshofs zeigte sich zuversichtlich, dass dies in den kommenden Wochen abgeschlossen sein werde.

    Wahlkampfkosten wurden bereits erstattet

    Anders als bei den Nationalratswahlen gibt es bei den EU-Wahlen eine Erstattung bereits gezahlter Wahlkampfkosten. Diese „Sonderparteiunterstützung“ wird mit 2,5 Euro pro Wähler berechnet. Allerdings erhalten die Parteien nur im Verhältnis ihres Stimmenanteils den tatsächlich aufgewendeten Wahlkampfaufwand erstattet. Während ÖVP, Grüne und Neos mehr ausgab, als ihnen als Sondervermögen zusteht, nutzten FPÖ und SPÖ diese nicht vollständig aus. Konkret erhielt die stimmenstärkste FPÖ 3,7 Millionen Euro zurück, die ÖVP 4,2 Millionen, die SPÖ 3,2, die Grünen 1,9 und die Neos 1,7 Millionen Euro. Mit 6,3 Millionen hat die ÖVP bisher am meisten ausgegeben. Laut Wahlankündigungsbericht zahlte die FPÖ 3,7 Millionen Euro, die SPÖ 3,3, die Grünen 2,7 und die Neos 2,2 Millionen Euro.

    Unter diesem Hinweis reagierte die Partei am Mittwoch mit Unverständnis auf die Reise zum Verfassungsgericht. „Die Welt steht auf dem Kopf: Wer sparsam, sparsam und richtig handelt, muss Sanktionen befürchten, wer Geld verschwendet, bleibt unbehelligt“, sagte Blue-Generalsekretär Michael Schneidlitz in einer Aussendung. Der Konflikt mit dem Rechnungshof schwelt schon seit Monaten; Ursprünglich hatte die FPÖ angekündigt, nur den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

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