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Grüne: Verfassungsgericht soll umstrittene Zulagen für Personalvertreter prüfen

    Grüne: Verfassungsgericht soll umstrittene Zulagen für Personalvertreter prüfen

    Nachdem ihr Initiativvorschlag im jüngsten Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt wurde, wollen die Grünen nun mit Hilfe des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) das neue Zulagensystem kippen, berichtete das Ö1 „Morgen Journal“ am Freitag. Hierzu bedarf es zunächst eines Antrags des Landes- oder Nationalrates oder dritter Mitglieder des Bundesrates. Die Grünen können das nicht alleine schaffen; Dafür brauchen sie die Unterstützung der FPÖ bzw. SPÖ-Burgenland im Nationalrat, während die Öko-Partei in Eisenstadt den Landtag regiert.

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    „Die Regierung hat in den letzten Jahren mit diesem Gesetz versucht, ihren Machtmissbrauch zu legitimieren und hat dabei offensichtlich verfassungsrechtliche Fehler begangen. Wir werden auf jeden Fall prüfen, ob dies vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht werden kann“, erklärte Sigrid Maurer, Fraktionschefin der Grünen.

    Ein Verfassungsrechtler sieht die entsprechenden Mängel

    Verfassungsrechtler Heinz Meyer stellte im ORF-Radio Mängel im Gesetzestext sowie eine überhöhte und unverhältnismäßige Höhe der Zulagen fest. Er hält es außerdem für zweifelhaft, dass die neue Regelung rückwirkend ab 2023 gilt und Menschen, die in dieser Zeit mehr Zulagen erhalten haben als im neuen bundesweiten System, diese nicht zurückzahlen müssen.

    Zulagen zur Arbeitnehmervertretung im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich nichts Neues. Wenn Lehrkräfte oder Angestellte der Justiz oder Exekutive aufgrund von Ausnahmeregelungen Zulagen verlieren, müssen diese Nachteile ausgeglichen werden, die einen erheblichen Teil des Einkommens dieser Berufsgruppen ausmachen können. Bis zur gesetzlichen Regelung Ende 2025 gab es in den Bundesländern verschiedene Regelungen per Verordnung; In Salzburg wurde die Zahlung von Zulagen aufgrund von Zweifeln an deren Rechtmäßigkeit ausgesetzt. Dieser Rechtsstreit war für GÖD auch Anlass, sich für bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen einzusetzen.

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    Nach Angaben der Grünen hat sich die Höhe des Zuschusses durch die Umstellung von 850 auf 3.400 Euro pro Monat in Salzburg erhöht. Da die Gesetzesänderung rückwirkend ab 2023 gilt, wird allein in Salzburg auch eine Auszahlung von 650.000 Euro erfolgen. Eine Untersuchung in Wien ergab unterdessen, dass in der Bundeshauptstadt bereits vor der Änderung Prämien von rund 3.000 Euro pro Monat gezahlt wurden, unabhängig von Dienstalter oder Gehaltsstufe – ein „Skandal“ für die Grünen-Vizevorsitzende.

    Die Grünen selbst hätten der neuen Zulagenregelung im Nationalrat zugestimmt, allerdings nur, weil die Änderungen sehr kurzfristig eingeführt worden seien, so Maurer.

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