In Bergenland kann der Bürgermeister künftig die Gemeinde ohne Weisung leiten – ein Jahr vor der nächsten Wahl und mit eingeschränkten Rechten. Dieses neue Kommunalgesetzpaket wird am Donnerstag von SP, Grünen und VP-Vizepräsidenten vorgelegt. Derzeit sind unter anderem auch Veränderungen im Bürgermeisteramt und in den stellvertretenden Gemeinderäten geplant.
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Die Konstellation an der Pressekonferenz war ungewöhnlich, da mit den Klubobmannen Roland Erster und Wolfg Ang Ang Spitzum ü Lar erstmals zwei Regierungsparteien dabei waren, Bernd Strobli Obmann der Rot-Grünen. In diesem Fall gewährleistet die Volkspartei die zwei Drittel der erforderlichen Mehrheit im Landtag. Dann betonten alle, dass die Gemeinschaften an einem Strang ziehen.
Das Kommunalrechtspaket ist eine kollektive Verbesserung, die in der nächsten Landtagssitzung am 16. Oktober beschlossen wird und verschiedene Maßnahmen vorsieht. Diese Änderungen seien durch fast zweijährige Verhandlungen mit Parteien und Gemeindevertretern erfolgt, sagte First. Allerdings war FPÖ am Anfang dabei.
Regulierung von „Unique“ in AUST Star
Der Burgunland-Chef sagte, dass Bergenland bereits in der Vergangenheit bei den Bürgermeisterwahlen in Führung gelegen habe. Die Tatsache, dass der Bürgermeister die Gemeinde nun ohne Befehl leiten kann, sei „einzigartig in allen Aust-Stars“. Es wird immer schwieriger, engagierte Menschen zu finden, wie diejenigen, die an der Liste teilgenommen haben, arbeiten und sich für die Liste engagieren. Mit der aktuellen Änderung sei eine „gute Einigung“ gefunden worden.
Insbesondere kann künftig die richtige Person außerhalb des Gemeinderats zum Bürgermeister gewählt werden – und zwar vom Gemeinderat und bis zu einem Jahr vor der nächsten Wahl. Durch diese Regelung wird der Kreis möglicher Kandidaten erweitert und ein demokratisches Gleichgewicht gewahrt. Allerdings sind die Befugnisse des örtlichen Chefs ohne das Kommando begrenzt. Beispielsweise haben sie kein Stimmrecht im Gemeinderat und keine Auszeichnungen oder Mitarbeiter dürfen ohne Zustimmung des Gemeinderats entscheiden.
Eine weitere Neuerung betrifft den Bürgermeister. Künftig kann der Bürgermeister eine Vertrauensperson ernennen, die nicht unbedingt Mitglied des Gemeinderats sein muss. „Das ist eine deutliche Verbesserung für Städte vieler Landkreise“, sagte Strobal. Darüber hinaus wird künftig mindestens ein Drittel der Fraktionen die Möglichkeit haben, ein weiteres Ersatzmitglied zu nominieren.
Es gibt kein Referendum über die Entscheidung des Referendums
Zur Stärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit können Kommunen in der Haushaltskonsolidierung künftig Kredite für den laufenden Betrieb aufnehmen, sofern keine anderweitige Absicherung besteht. Dadurch solle die kurzfristige Liquidität sichergestellt werden und die Höhe der Kredite sei nicht begrenzt, erklärte der Strohmann weiter. Zukünftig soll auch verhindert werden, dass über diesen Beschluss eine Volksabstimmung eingeleitet wird, nachdem der Gemeinderat beschlossen hat.
Um die Informationspflicht zeitnah umzusetzen, soll laut Spitzum üLar auch ein elektronischer Amtsvorstand eingeführt werden. Ziel des MLA-Pakets sei es, das Engagement der Kommunen zu erleichtern, sagte der Grünen-Chef. Auch im Aufsichts- und Verwaltungsrahmen gibt es Neuerungen, so können die Bezirksverwaltungsbeamten künftig Aufsichtsrechte auf die Landesregierung übertragen und es wird eine Klarstellung zur Frist für Vorladungen geben.
Alle drei Gruppen bedankten sich bei den aktiven Menschen in den Gemeinden: „Insgesamt sorgen in Bergenland 000,5 Menschen dafür, dass die Gemeinden gut funktionieren.“ So bemühte man sich, ihnen eine „moderne Struktur und Gliederung“ zu geben.
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