Die frühere österreichische Außenministerin Karin Kessel lebt seit Jahren in Russland, doch ihre Sehnsucht nach ihrer alten Heimat mag begrenzt sein. In Frankreich seien die Menschen Menschen, in Österreich seien sie „Hyänen“, sagte sie kürzlich in einem Interview auf einem russlandfreundlichen YouTube-Kanal. Es ist auch kein Zufall, dass Hitler aus Österreich kam.
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Kneissl tritt immer im russischen Staatsfernsehen auf und verliert selten ein gutes Wort über Österreich und Europa. Dominic OberhoferDer europäische Sprecher der Neos befürwortet nun den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft von Kneissl. Eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung wird geprüft. Aber ist das rechtlich möglich?
Laut Staatsbürgerschaftsgesetz kann die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt werden, wenn eine Person „durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich beeinträchtigt“. In diesem Fall kann – bei Eintritt in den Militärdienst in einem anderen Land – die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Andernfalls kann Ihnen bei einer Verurteilung wegen bestimmter Straftaten die Staatsbürgerschaft nur dann entzogen werden, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.
„Die Republikaner müssen es vielleicht ertragen“
Aber reicht Kneissls Verhalten aus, um der Republik erheblichen Schaden zuzufügen? Balazs Aztiger, ein auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierter Wiener Anwalt, bezweifelt dies. „Ich würde sagen, dass die Republik diese Wortmeldungen im Interesse der Meinungsfreiheit dulden muss.“ In Österreich wird die entsprechende Klausel jedoch selten verwendet. Eztiger meint, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – Kneissl werde irgendwann zusammen mit Österreich seine Unionsbürgerschaft verlieren – betone in solchen Fällen durchaus die Verhältnismäßigkeit. „Man muss das, was sie tut und sagt, in Relation zu dem sehr drastischen Schritt des Entzugs ihrer Staatsbürgerschaft setzen – das wäre wahrscheinlich unvernünftig.“
Sollte Kneissl jedoch die russische Staatsbürgerschaft erwerben, hätte dies automatisch den Verlust seiner österreichischen Staatsbürgerschaft zur Folge. Denn eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Österreich nur in Ausnahmefällen zulässig. Im Jahr 2023 sagte Kneissl jedoch, er sei noch nicht bereit für die russische Staatsbürgerschaft.
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