Das Kopftuchverbot für Kinder an Schulen soll mit der Schulphase ab den Semesterferien 2026 beginnen. Die Genehmigungsbestimmungen treten dann erst ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft. Der Ministerrat stimmte dem entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstag zu, er soll im Dezember auf die Tagesordnung des Nationalrates kommen. Beim Alter gibt es Änderungen zum bisher bekannten Plan: Statt bis zur achten Klasse soll das Verbot bis zum 14. Lebensjahr gelten.
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Nach Angaben von Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) seien zur „Stärkung der Verfassungskonformität“ Bewertungsaussagen sorgfältig eingearbeitet worden. Hierzu dient auch ein zweistufiger Prozess. In den frühen Bildungsphasen sollten Schulen, Eltern und Kinder vorbereitet und informiert werden. Gespräche und persönliche Hintergrundklärungen sind geplant. In Situationen von Drohungen oder Druck durch „Moralwächter“ möchten Sie in dieser Phase frühzeitig eingreifen. Die Genehmigungsbestimmungen sollen mit Schulbeginn im September 2026 in Kraft treten.
Wenn ein Mädchen in der Schule ein Kopftuch trägt, sollte die Schulleitung zunächst mit ihr und ihrem Erziehungsberechtigten kommunizieren. Bei sonstigen Verstößen lädt die Schulbehörde die betroffene Person und die Eltern zu einem Pflichtgespräch ein. Bei weiteren Verstößen ist der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger zu informieren. Im Extremfall drohen den Eltern Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen. Der erste Entwurf sieht Bußgelder von bis zu 1.000 Euro vor. Sanktionen können auch verhängt werden, wenn der Elternteil sich weigert, die Perspektive zu besprechen, wenn die Gefahr eines Schulabbruchs besteht.
Der erste Versuch im Jahr 2020 scheiterte
Dem Gesetzentwurf zufolge sind Kopftücher, „die gemäß islamischer Tradition den Kopf bedecken“, ausdrücklich verboten. Das Bundeskanzleramt teilte mit, dass dies das Tragen aller Arten von Schals bedeute, vom Hijab bis zur Burka. In einem Gutachtenentwurf wurde das Verbot auf das Tragen von Kopftüchern aus „ehrenamtlichen kulturellen Gründen“ beschränkt – dieses wurde nun gestrichen, offenbar weil es rein religiöse Gründe nicht abdecken konnte.
Das Gesetz gilt für alle öffentlichen und privaten Schulen. Gegenüber der Begutachtung wurde die Bestimmung dahingehend geändert, dass das Tragen „im schulischen Kontext“ verboten werden soll. Der Vorschlag der Regierung sieht nun vor, dass das Verbot nur in der Schule gelten soll, nicht jedoch bei schulischen Veranstaltungen wie Skikursen oder Fernunterricht außerhalb der Schule (z. B. Schulabbrecher). Erziehungsberechtigte sollten für die Einhaltung sorgen. „In Österreich soll jedes Mädchen frei, sichtbar und selbstbestimmt aufwachsen können. Ohne Zwang, ohne Angst und vor allem ohne definierte Rolle“, betonte Plakolm in einer Aussendung.
Das erste unter Türkis-Blau erlassene Kopftuchverbot für Kinder wurde 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Die Richter stellten einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz fest, weil sich das Verbot speziell gegen islamische Kopftücher richtete. Es bestehen auch Bedenken, dass das Gesetz bei einem zweiten Versuch nicht Bestand haben könnte. Die SPÖ hat den Beschluss, das Kopftuch als Verfassungsbestimmung zu verbieten, zuvor abgelehnt; Er will eine verfassungsrechtliche Lösung.
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