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Kopftuchverbot: Die Regierung geht davon aus, dass etwa 12.000 Menschen davon betroffen sein werden

    Kopftuchverbot: Die Regierung geht davon aus, dass etwa 12.000 Menschen davon betroffen sein werden

    Nach Angaben der Regierung sind derzeit rund 12.000 Mädchen unter 14 Jahren vom Kopftuchverbot an Schulen betroffen. Im Jahr 2019 – als das erste Kopftuchverbot beschlossen wurde, das später vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde – seien es noch 3.000 gewesen, sagte Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Der Nationalrat wird die Maßnahme voraussichtlich im Dezember als einfaches Gesetz verabschieden.

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    Experten hätten die Zahlen auf der Grundlage einer Studie aus dem Jahr 2019 hochgerechnet, sagte Placolm, und der Anteil muslimischer Studenten habe sich seitdem verändert. Laut Yannick Shetty, Vorsitzender des Neos Clubs, trugen damals 10,7 Prozent der muslimischen Schüler unter 14 Jahren Kopftücher. Es liegen noch keine aktuellen Statistiken vor. Zukünftig werde man aber laufend auf die Fallzahlen und die Entwicklung der Hintergründe achten. Früher sei der Druck vor allem von der eigenen Familie ausgegangen, heute gehe er von vermeintlichen Vorbildern in den sozialen Medien aus, erklärte Placom.

    Verfassungsbestimmung vom Tisch

    Placom war besorgt darüber, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht nicht Bestand haben würde, und hatte in der Vergangenheit gewollt, dass das Gesetz Verfassungsrang erhält, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre. Allerdings wehrte sich insbesondere die SPÖ dagegen. Shetty sagte auch, dass die Verabschiedung der Maßnahme als Verfassungsgesetz ein „No-Go“ sei und fügte hinzu, dass „trotz großer Bedenken hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit“ die verfassungsrechtlichen Bedenken nun ausgeräumt seien.

    Staatssicherheitsstaatssekretär Jörg Lichtfried (SPÖ), Plakolm und Shetty zeigten sich zuversichtlich, dass das Verbot Bestand haben werde. Die Integrationsministerin stellte fest, dass die Bedingungen und die Altersgrenze nach der Evaluierung geklärt seien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und das Verfassungsgericht halten Eingriffe in die Religionsfreiheit für zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. Shetty verwies auf „starke Begleitmaßnahmen“ wie Arbeitsausweitung für Jungen und „Empowerment-Projekte“ für Mädchen.

    Kinderkopftuch „Symbol der Unterdrückung“

    „Das Kopftuch eines elfjährigen Mädchens ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung“, begründete Plakom die Notwendigkeit des Verbots. Dass Kindern gesagt wird, sie müssten sich verstecken und vor den Blicken unbekannter Männer schützen, werde ihre Entwicklung stark einschränken: „Mädchen entwickeln Schamgefühle, bekommen ein verzerrtes Körperbild, ein instabiles Selbstwertgefühl und geraten eher in soziale Isolation und Mobbing.“ Auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuchs sei mit einer frühen Sexualisierung verbunden, sagte Leichfried. Andererseits würde ein Verbot aller religiösen Symbole in Schulen „den Sinn verfehlen“, wenn es darum gehe, Mädchen vor Unterdrückung zu schützen, so Plakolm.

    Nach islamischer Tradition gilt das Kopftuchverbot in der Schule, jedoch nicht außerhalb, mit Ausnahme von Skikursen. Schließlich habe der öffentliche Raum zusätzliche Schutzrechte, sagte Placolm. Die „Lernphase“ zum Verbot beginnt zunächst mit den Semesterferien 2026; Das Gesetz tritt dann inklusive möglicher Einschränkungen am 1. September 2026 mit dem neuen Schuljahr in Kraft. Die Strafen für Erziehungsberechtigte liegen zwischen 150 und 800 Euro. Allerdings werden Strafen erst nach Diskussionen und wiederholten Verstößen verhängt.

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