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Kopftuchverbot: Lehrer kritisieren Kontrollvorgaben des Ministeriums

    Kopftuchverbot: Lehrer kritisieren Kontrollvorgaben des Ministeriums

    Die geplante Umsetzung eines Kopftuchverbots für Schüler unter 14 Jahren sorgt bei Lehrervertretern für Unmut. In einem Rundschreiben stellt das Bildungsministerium fest, dass es sich bei der unterlassenen unverzüglichen Meldung des Verstoßes um eine Pflichtverletzung des betroffenen Lehrers handele. Die Formulierung sei „völlig überzogen“, sagte der hochrangige Lehrergewerkschafter Paul Kimberger im „Falter“. Lehrer sollten keinen Ermessensspielraum haben – bis auf eine Einschränkung.

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    Ab dem Schuljahr 2026/27 ist die Kopfbedeckung „den Kopf bedeckend nach islamischen Traditionen“ in Schulen für Mädchen unter 14 Jahren verboten. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 800 Euro möglich.

    In dieser Sitzung soll detailliert über die Anforderungen informiert werden – das hat das Bildungsministerium nun mit einem Rundschreiben getan. Es enthält neben Lehrerinformationen auch Informationsblätter für Eltern, Vorlagen zur Dokumentation durch Direktoren sowie grafische Darstellungen verschiedener Formen der Verschleierung, vom Hijab bis zur Burka.

    „sofort melden“

    Im Wesentlichen fasst das Rundschreiben die gesetzlichen Anforderungen zusammen. Das Verfahren wird dann detaillierter: „Jeder Lehrer, der einen Verstoß bemerkt, sollte den Schüler ermahnen, das Kopftuch abzunehmen“, sagt er. „Kommt der Lehrer dem nicht unverzüglich nach, muss er den Verstoß unverzüglich der Schulleitung melden. Der Lehrer hat keinen Ermessensspielraum. Die Anzeige gehört zu den Dienstpflichten des Lehrers. Wird die Anzeige nicht angezeigt, liegt eine Amtspflichtverletzung vor.“

    Die Schulleitung sollte unmittelbar danach mit dem Schüler und den Erziehungsberechtigten kommunizieren. „Die Kommunikation ist für alle verpflichtend, auch für die Schulleitung oder einen von ihr benannten Vertreter.“ Anschließend müssen die Eltern schriftlich über das Verbot und die weiteren Folgen informiert werden. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion zu kontaktieren; Bei anhaltendem Verstoß ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Wenn Lehrer, Schulleitungen oder Regierungsmitarbeiter Meldungen nicht melden oder bearbeiten, kann dies auch strafrechtliche Folgen haben, heißt es in früheren Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in ähnlichen Fällen.

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    „Es war und ist nicht die Absicht des Bundesministeriums, Druck auf Lehrkräfte auszuüben“, sagte das Ministerium gegenüber „Falter“. Vielmehr sollen die Informationen die aktuelle Rechtslage klären „und Lehrkräfte in ihrer Rolle stärken“.

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