Heinz-Christian Strache muss erneut vor Gericht erscheinen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den ehemaligen FPÖ-Vorsitzenden und Vizekanzler Anklage wegen Untreue beim Landesstrafgericht erhoben. Er soll versucht haben, sich die von der FPÖ Wien für ihn abgeschlossenen Lebensversicherungsprämien in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
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Neben Stretch ist noch eine weitere Person angeklagt. Die FPÖ Wien schloss 2007 eine zehnjährige Lebensversicherung ab, als versicherte Person wurde Strache zum Landesparteiobmann ernannt. Im Falle seines Todes sollte die Familie des Vorsitzenden geschützt werden; Im Falle seines Todes standen der FPÖ die Leistungen Wiens zu. Im Jahr 2014 traf Strech nach Angaben der Staatsanwaltschaft zusammen mit einem ebenfalls angeklagten Parteikollegen – ohne dies im Parteiausschuss zu besprechen oder zu entscheiden – durch einen Anwalt eine Vereinbarung zwischen der Partei und Strech, wonach letzterer auch im Überlebensfall Begünstigter der Prämie sein solle.
Versuchen Sie es auch nach dem Rücktritt
Laut Anklage wird Strache vorgeworfen, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien zu beeinflussen, um die Zahlung von Versicherungsprämien an ihn zu veranlassen. Ihm wird die Straftat der versuchten Untreue vorgeworfen. Die Strafe hierfür beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagten das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung beim Gericht Einspruch einzulegen.
Stretch bestreitet: „Ich habe nie etwas bezahlt“
Einwände wird der ehemalige FPÖ-Chef allerdings wohl kaum erheben, wie aus dem Post auf Facebook hervorgeht. Darin bestätigte Stretch den Vorwurf, bestritt den Vorwurf jedoch „entschieden“, wie er schrieb: „Ich habe mich in dieser Hinsicht nie eines kriminellen Verhaltens schuldig gemacht.“ Demnach wurde für seinen Vorgänger bereits 2001 die Lebensversicherung an der Spitze der Wiener Partei fixiert und dann „auf Wunsch meines Vorgängers und mit Beschluss in zwei Etappen ordnungsgemäß versetzt und als Nachfolge-Parteiobmann weitergeführt“.
„Ich habe nie Parteigelder veruntreut oder mir etwas ausgezahlt bekommen – im Gegenteil: Ich habe während meiner aktiven Zeit als Vorsitzender eine Auszahlung kategorisch abgelehnt“, schreibt Streche. Chatverlauf und Zeugen können dies beweisen. Auch er habe vor einem Jahr eine umfassende Stellungnahme zum Vorwurf abgegeben, „den Sachverhalt zu berichtigen“, so Stretch weiter: „Offensichtlich bleibt die Staatsanwaltschaft dieser juristischen Argumentation gegenüber unzugänglich.“
Allerdings sei er „fast erleichtert, dass dieser Fall nun endlich von einem unabhängigen Gericht verhandelt wird“, womit eine verfassungsrechtliche Schlussfolgerung „endlich in greifbarer Nähe“ sei. Allerdings handelt es sich, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, nur um einen Kostenstrang. Dies bestätigt gegenüber der Klein Zeitung, dass die Ermittlungen zwar noch andauern, der Vorwurf der Untreue gegenüber der Lebensversicherung jedoch nun großverfahrenswürdig ist.
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