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Nach umfangreicher Kritik: Ein Verhaltenskodex für PVA-Gutachter soll kommen

    Nach umfangreicher Kritik: Ein Verhaltenskodex für PVA-Gutachter soll kommen

    Nach vielfacher Kritik an der Bemessungspraxis der Rentenversicherungsanstalt (PVA) – wir haben bereits mehrfach berichtet – kündigen nun Experten des Sozialministeriums (SMS) und des Gerichts, Sozialministerin Corinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zu deren Verbesserung an. Zu den Plänen gehören ein Verhaltenskodex für Gutachter, die klare Möglichkeit, bei allen Gutachten eine Vertrauensperson mitzunehmen, ein Beschwerdemanagement sowie Richtlinien für PVA und SMS.

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    Nach vielfacher Kritik lud der Ressortleiter die Öffentlichkeit zum Dialog mit der PVA ein, berichteten APA und ORF am Freitag gegenüber „Zeit im Bild“. Bei dem Treffen wurde gemeinsam vereinbart, „das Bewertungssystem zu verbessern“. Bisher hatte der Minister bei den Bemessungsmaßstäben stets auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger verwiesen. In der Stellungnahme erklärte Schumann nun: „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, soll diese bekommen – auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich wie ein Bettler fühlen.“ „Das richtige System“ sei „entscheidend“: Die Leistungen sollen laut Ministerin denen zugute kommen, auf die sie Anspruch haben.

    „Besonderes Augenmerk“ wird auf einen respektvollen Umgang gelegt: „Menschen befinden sich in Evaluationsprozessen oft in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf einen respektvollen Umgang“, sagte der Abteilungsleiter. Gleichzeitig sei auch Respekt gegenüber den Gutachtern notwendig, betonte sie.

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    Verhaltenskodex für PVA-Gutachter

    Der erste Punkt des Maßnahmenpakets betrifft die Einführung eines Verhaltenskodex für PVA-Fachkräfte. Es werde „unverzüglich“ ein „verbindlicher Verhaltenskodex“ geschaffen, „der von allen internen und externen Gutachtern befolgt werden muss“, hieß es. Ziel ist es, „klare Leitlinien für die Kommunikation mit den Versicherten“ festzulegen und einen „respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang“ sicherzustellen. „Die Einhaltung des Kodex wird systematisch überwacht.“ Die Standards „werden verbindlich in die Zertifizierungs- und Auffrischungskurse der Österreichischen Akademie für medizinische und pflegerische Diagnostik (ÖBAK) integriert“.

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    Darüber hinaus soll das Thema Kommunikation gezielt ausgebaut werden: In den Schulungen solle daher verstärkt „einfühlsame Kommunikation, aktives Zuhören und der professionelle Umgang mit schwierigen Situationen“ vermittelt werden, „um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden“. Bereits in der Vorwoche hatte die PVA als Reaktion auf die Kritik gegenüber „The Standard“ erklärt, dass es eine „Grundvoraussetzung“ sei, im Zusammenspiel mit den Versicherten als Experten zu fungieren.

    Eine Vertrauensperson kann die Betroffenen bei der Begutachtung begleiten

    Zeigen Sie drei Bedenken auf, warum Sie einen persönlichen Vertrauten zur Beurteilung mitbringen sollten – in der Regel einen nahen Verwandten. Dies müsse künftig, so das Sozialministerium, nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch in Verfahren zur Berufsunfähigkeits- und Invalidenrente „deutlich ermöglicht werden“. Bewerber sollten sich dieser Möglichkeit „proaktiv und rechtzeitig“ bewusst sein.

    Auch die Transparenz soll erhöht werden. Strukturelle Rahmenbedingungen für die Evaluation sollten weiterentwickelt werden, „um fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen“. Dazu gehören „eine der Komplexität des Falles angemessene Beurteilungsfrist und nachvollziehbare Entscheidungsbegründungen, insbesondere bei Ablehnungen“.

    Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung

    Das fünfte Kriterium betrifft die kontinuierliche Verbesserung des Beschwerdemanagements sowie zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur „Weiterentwicklung der Qualität von Entscheidungsprozessen“. Dadurch sollen Fairness und Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden. „Es ist wichtig, dass Entscheidungen vernünftig, nachvollziehbar, auf Empathie und Wertschätzung beruhen und von hoher Qualität sind. Kritik muss ernst genommen werden“, sagte Schumann und verwies auf die Verbindlichkeit der Maßnahmen und deren Einhaltung, die durch interne Anweisungen sichergestellt sei.

    Ein Maßnahmenpaket auch im Sozialministerium

    Reformen werden Schumann zufolge auch im Sozialministerium umgesetzt, in dessen Auftrag auch Begutachtungen durchgeführt werden (z. B. zum „Grad der Behinderung“). Dazu gehört die Etablierung eines „umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements über alle Landesämter hinweg“. Ziel ist es, Feedback strukturiert zu erfassen, etwaigen Fehlern auf den Grund zu gehen und es kontinuierlich zur Qualitätsverbesserung zu nutzen.

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    Darüber hinaus sollen laut Shumans Büro „kompakte und praxisnahe Leitlinien“ für Experten erstellt werden. Ziel ist es, „klare Leitlinien für den Bewertungsprozess festzulegen“ – etwa welche Standards sichergestellt werden sollen, welche Inhalte dokumentiert werden sollen und wie professionell auf Konfliktsituationen reagiert werden soll.

    Ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang mit den zu beurteilenden Personen sowie ein besonderer Fokus auf eine transparente Kommunikation mit den Betroffenen. Als Beispiel nennt Schumann ein aufschlussreiches Informationsblatt zum Begutachtungsprozess – inklusive klarer Informationen, die Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitnehmen können und welche Zertifikate vorgelegt werden müssen, „damit sie bestmöglich in die Begutachtung einbezogen werden können“.

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