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Nächster Wendepunkt im Fall Kuntz: Ex-HSV-Boss zieht eigene Klage zurück – aber warum?

    Nächster Wendepunkt im Fall Kuntz: Ex-HSV-Boss zieht eigene Klage zurück – aber warum?

    Stefan Kunz war bis zum 31. Dezember 2025 Sportdirektor des HSV. Der 63-Jährige bestreitet die aktuellen Vorwürfe sexueller Belästigung. Foto: WITTERS

    Nächster Wendepunkt im Fall Kuntz: Ex-HSV-Boss zieht eigene Klage zurück – aber warum?

    Im Fall von Stefan Kunz gibt es noch eine weitere Wendung. Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat der frühere HSV-Sportdirektor, der sich „falschen Anschuldigungen und Vorstrafen“ ausgesetzt sieht, tatsächlich Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Zweifel daran tauchten Anfang der Woche auf. Die Hamburger Staatsanwaltschaft konnte diesen aufheben. Doch es wirft auch neue Fragen auf: MOPO hat erfahren, dass Kuntz die Klage inzwischen zurückgezogen hat.

    Erstens: Im Zuge der Berichterstattung berichtete Bild an diesem Sonntag, dass Kunz sich als Opfer in diesem schweren Fall sieht, in dem ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. Gerüchten zufolge soll er gegen Fremde Anzeige wegen Stalking erstattet haben. Die Anzeige stammt von Dr. Eva Lütz-Binder, Fachanwältin für Familien- und Strafrecht aus Landau. Sie ist die Ehefrau von Fritz Grünewalt, dem ehemaligen Vorstandskollegen von Kunz aus Kaiserslautern.

    Die Anzeige von Stefan Kunz ist vom 12. Dezember

    Als MOPO jedoch Anfang dieser Woche nachfragte, konnte weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Polizei ein solcher Bericht gefunden werden. Aber es gibt sie. Zur Erklärung: Anzeigen gegen Unbekannt werden in Hamburg tausendfach erstattet, eine genaue Zuordnung ist in den EDV-Systemen der Hamburger Justiz nicht ohne Weiteres schnell möglich, daher hat es einige Zeit gedauert, bis das Dokument, das auf den 12. Dezember datiert ist, zugeordnet werden konnte.

    Mittlerweile wurden auch Ermittlungen eingeleitet, wie MOPO zu einem Sachverhalt erfuhr. Und das, obwohl die Klage am 8. Januar zurückgezogen wurde – und zwar von derselben Stelle, die sie am 12. Dezember eingereicht hatte. Zur Erinnerung: Der HSV hat sich am 31. Dezember von Kuntz getrennt und die Trennung am 2. Januar öffentlich gemacht.

    Der frühere HSV-Boss zog die Beschwerde zurück, bevor die Vorwürfe öffentlich wurden

    In den folgenden Tagen untersuchten verschiedene Medien, darunter MOPO, die Trennung von Kunz. Dem 63-Jährigen und den ihn vertretenden Anwälten dürfte klar gewesen sein, dass eine mediale Berichterstattung über die Vorwürfe gegen Kunz möglich war. Drei Tage bevor „Bild“ den Fall publik machte, wurde die Klage zurückgezogen. Die Frage nach dem Warum bleibt an dieser Stelle unbeantwortet.

    Es ist jedoch klar, dass Kuntz und die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen nicht verhindert haben. Der in § 238 StGB konkretisierte Stalking-Verdacht von Kunz ist ein formelles Verbrechen, also ein Verbrechen, das unabhängig von der Strafverfolgung verfolgt wird. Das Entfernen der Anzeige ändert daran nichts.

    Stalking kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden, ebenso wie das Vortäuschen einer Straftat

    Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden und eine Person letztendlich für schuldig befunden wird, kann ihr eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auferlegt werden. Es ist theoretisch auch möglich, dass eine Anzeige zum Bumerang wird.

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    Artikel 145d des Strafgesetzbuches sieht vor, dass mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet wird, wenn „die Person wider besseres Wissen eine für die Entgegennahme von Meldungen zuständige Behörde oder Stelle über die Begehung einer rechtswidrigen Handlung in die Irre führt“. Allerdings gibt es zum jetzigen Zeitpunkt der Untersuchung – und das sollte auch erwähnt werden – keinen Grund zu der Annahme, dass dies passieren wird. Gerade bei Straftaten und Verdachtsmomenten dieser Art wäre es schwierig nachzuweisen, dass der Anzeigenerstatter, in diesem Fall Stephan Kunz, vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hat. Aber eines ist jetzt sicher: Der Fall Kuntz wird untersucht – weil er es zumindest im Dezember wollte.

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