Künftig ist der Handel verpflichtet, von „Schwund“ betroffene Produkte zu kennzeichnen. Die Entscheidung fiel am Mittwoch im Nationalrat, nur die FPÖ stimmte dagegen. Die Freiheitlichen plädierten dafür, den Verbrauchern mehr Eigenverantwortung zu geben. Verbraucherschutz-Staatssekretär Ulrich Königsberger-Ludwig (SPÖ) sprach hingegen von einer wichtigen Grundlage für selbstbestimmte Kaufentscheidungen.
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Produkte, die bei gleicher Verpackungsgröße eine reduzierte Füllmenge aufweisen, müssen 60 Tage lang gekennzeichnet werden – entweder am Produkt, im Regal, in unmittelbarer Nähe oder durch ein Hinweisschild. Dies ist beispielsweise mit dem Hinweis „Achtung: geringer Inhalt – hoher Preis“ möglich. Betroffen sind stationäre Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandelsunternehmen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen. Bei Verstößen drohen letztlich Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz tritt im April in Kraft und ist bis Mitte der 2030er Jahre befristet.
FPÖ für mehr Eigenverantwortung
Es gelte der Grundsatz „Beratung statt Strafe“, betont Königsberger-Ludwig, Bußgelder sollten nur bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehettner (ÖVP) sagte, wer aus Gewohnheit zu seinem vom „Schwund“ betroffenen Lieblingsprodukt greife, dürfe sich zu Hause nicht wundern. Das Gesetz sei „kein bürokratisches Monster“, sondern eine praktische Lösung mit Ausnahmen für Kleinunternehmen, versicherte sie. Die Grünen begrüßen den Vorstoß gegen irreführende Verpackungen, erklärte Alma Zadic. Sie forderte jedoch mehr Maßnahmen, um Lebensmittel erschwinglicher zu machen.
Arnold Schiffer (FPÖ) befürchtete eine weitere Amtsführung. Auch seine Parteikollegin Barbara Colum sprach sich gegen das Gesetz und für mehr Eigenverantwortung der Verbraucher aus. Darüber hinaus ist der Ansatz fehl am Platz; Schließlich ist nicht der Handel, sondern der Hersteller für den „Schwund“ verantwortlich. Markus Hofer (Neos) antwortete, dass man nicht bei den Produzenten anfangen könne, weil die Produkte im örtlichen Supermarkt nicht nur aus Österreich kämen. Viele Produkte sind auch Eigenmarken des Händlers und hier bestehen die gleichen Probleme.
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