Marketing erinnert eher an Kaugummis als an Suchtprodukte: Es werden bunte Nikotinbeutel und E-Zigaretten in verschiedenen Geschmacksrichtungen beworben, um vor allem junge Käufer anzusprechen. Anlässlich des Weltnichtrauchertags 2025 sagte Waltraud Posch von Vivid, einem Fachzentrum für Suchtprävention, mit Erfolg: Jugenddaten zeigen, dass E-Zigaretten bereits das am weitesten verbreitete Einstiegsprodukt seien.
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Eine aggressive Vermarktung war möglich, da die neuen Nikotinprodukte nicht dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) unterlagen. Oder anders ausgedrückt: Das Tabakmonopol, zu dem auch Zigaretten gehören, gilt nicht für Nikotinbeutel, E-Zigaretten und Co. Am Dienstag einigte sich die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos auf eine Änderung des Tabakgesetzes. Nikotinbeutel und E-Liquids fallen künftig unter das Monopol des Tabaks. Die Änderung soll im Juli 2026 in Kraft treten.
Nikotinbeutel und E-Liquids: Werbeverbot
Daher gelten für Nikotinbeutel und E-Liquids die gleichen Regeln – das sind die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verwendet werden, genau wie bei herkömmlichen Zigaretten. Sie dürfen nur in Tabakwaren verkauft werden, unterliegen Alters- und Werbebeschränkungen und unterliegen zudem der Besteuerung. Es sollte auch Geld in den Haushalt fließen. Laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums werden bis 2029 500 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen erwartet. Laut Gesundheitsstaatssekretär Ulrich Königsberger-Ludwig handelt es sich bei Nikotinbeuteln nicht um ein Lifestyle-Produkt, sondern um hochdosierte Suchtmittel. „Bunte Dosen, Gratisproben, gezielte Tiktok-Aktionen – das sind keine Zufälle, sondern Strategien. Da setzen wir jetzt klare Grenzen.“
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Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Ein weiterer Reformpunkt: Ab Ende 2026 werden Einweg-E-Zigaretten verboten. Diese bunten, günstigen Wegwerfprodukte sind für junge Menschen oft der Einstieg in die Nikotinsucht. Laut ESPAD 2024 (Student Survey on Consumption and Behavior) nutzen bereits 28 Prozent der 15-Jährigen E-Zigaretten. Sie stellen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Aufgrund der dabei entstehenden Abfälle stellt es jedoch auch ein großes Umweltproblem dar. Auch eingebaute Lithiumbatterien verursachen häufig Brände auf Mülldeponien. Aromen in „Stärken“ sind in Österreich seit Mai verboten, dürfen aber noch bis Frühjahr 2026 ab Lager verkauft werden.
Eine weitere Änderung der Novelle betrifft öffentliche Spielplätze: Das Werfen von Tabakwaren und verwandten Produkten ist künftig verboten. Allerdings ist das Rauchen auf diesen Spielplätzen, wie bereits mehrfach besprochen, nicht verboten. Die betroffenen Gemeinden müssen dies bekannt geben.
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