Die Beziehungen zwischen der Bundesregierung, den neun Bundesstaaten und den 2.091 Gemeinden der Republik sind einfacher als die zwischen ihnen. Haushaltsdefizite waren größtenteils ein Bundesproblem. Die Beiträge der Länder und Kommunen hielten sich in moderaten Grenzen. Doch das hat sich seit 2023 geändert – Stichwort: Stark steigende Ausgaben bei sinkenden Einnahmen. Das neue Stabilitätsabkommen, das Schuldengrenzen für Bund, Länder und Kommunen festlegt, soll zu einer landesweiten Haushaltskonsolidierung beitragen.
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In der neuen Stabilitätsvereinbarung unterzeichnen die Partner laut Finanzstaatssekretärin Barbara Abinger-Mitte (ÖVP) eine Verpflichtung zur Einhaltung ihrer Schuldenhöchstgrenzen. Darüber hinaus wird es künftig monatliche Kassenbestände für neun Bundesländer geben, darunter auch Wien, das wie andere Gemeinden bisher nur vierteljährlich berichten musste. Da dies auch in diesem Jahr der Fall war, tappt Österreich kurz vor Jahresende noch immer im Dunkeln, wenn es um das Staatsdefizit für das Jahr 2025 geht. Ob dieser wie eigentlich geplant 4,5 Prozent oder 4,9 Prozent des BIP beträgt, wird mit der Meldung der Statistik Austria Ende März ermittelt.
Letztlich besteht die Gefahr von Einschnitten in die finanzielle Gleichstellung
Wird der Stabilitätspakt dieses Mal die Mehrfachkrise überstehen? Der ehemalige steirische Landesrat stimmt zu und verweist auf einen vereinbarten Sanktionsmechanismus bei EU-Bußgeldern. Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nach, wird ein bestimmtes Vorgehen festgelegt: In der letzten Verhandlungsrunde wurde festgelegt, dass sich das Defizit der Staaten an der Bevölkerung nach dem Verteilungsschlüssel in der Finanzgleichheit orientiert: Dieser bestimmt, welches Land welchen Anteil hat. Innerhalb des Landes entfallen 20 Prozent des Defizits auf die Kommunen.
Überschreitet das Gesamtdefizit nach diesen Ausgleichsverfahren die von der EU festgelegte Schuldengrenze, erfolgt die Aufteilung des Strafgeldes nach dem Verschuldensprinzip: Jedes Land trägt dann einen Anteil in der Höhe, um die es die zulässige Schwelle überschritten hat. Dies gilt natürlich auch für den Bund, wenn dieser sein zugewiesenes Defizit überschreitet.
Laut Eibinger-Miedl wird das Finanzministerium im Falle eines EU-Bußgeldes in einem ersten Schritt eine Zahlungsaufforderung an das zuständige Bundesland richten, das eine sechsmonatige Zahlungsfrist hat. Ist dies nicht der Fall, kann der Finanzminister als letztes Mittel einen entsprechenden Betrag vom Anteil des Landes an den Einnahmen aus dem Finanzausgleich abziehen.
Allerdings sind einfachere Methoden realistischer
Realistischer ist jedoch, dass vorab der Österreichische Koordinierungsausschuss (ÖKK) tagt, in dem der Finanzminister und die neun Finanzbeamten der Länder vertreten sind. In diesem Gremium, das zweimal im Jahr tagt, kann die weitere Ausgestaltung der Maßnahmen, etwa eine Ratenzahlung oder ähnliches, vereinbart werden.
Beim Thema Entbürokratisierung soll eine eigene Arbeitsgruppe im Finanzministerium die Vereinfachung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung genau im Auge behalten. Ergebnisse werden Mitte 2026 erwartet. Sicher ist, dass Zahlungsaufforderungen von Finanzämtern künftig mit QR-Codes ausgestattet werden.
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