Die Einschätzung stößt aufgrund der geplanten Umsetzung neuer europäischer Asylregeln (GEAS – Gemeinsames Europäisches Asylsystem) auf Kritik. Hilfsorganisationen forderten Reformen, selbst die Wiener waren unzufrieden. Es gibt Kritik, dass Länder und Kommunen nicht ausreichend eingebunden werden.
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Regelungen seien in der laufenden Reformpartnerschaft von Bund und Ländern kein Thema, sagte er in einer Bürgeraussendung. Auch Beschlüsse der Landeshauptleute wurden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sei in der 15a-Vereinbarung festgelegt, dass die Grundversorgung landesweit einheitlich sein solle, erinnerte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Dadurch soll eine regionale Überlastung vermieden werden.
Verlagerung in verängstigte Länder
„Diesen Ansatz kann ich in den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen, obwohl er tatsächlich zu den Grundprinzipien des europäischen Asylsystems gehört“, ärgerte sich Hacker. Integrationsstadträtin Bettina Amerling (Neos) begrüßte grundsätzlich, dass die GEAS erstmals ein europaweit verbindliches Regelwerk schafft, kritisierte es aber auch: „Es ist bedauerlich, dass in Zeiten von Haushaltsstress Aufgaben einseitig vom Bund auf die Länder verlagert werden, ohne die finanziellen Auswirkungen ausreichend abzuwägen.“ Diese geplante Verschiebung führte in der Bewertung zu mehr oder weniger kritischen Worten aus anderen Bundesländern.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das bei der Verteilung geltende Einstimmigkeitsprinzip zu Ende geht. Es bestehe die Befürchtung, dass die Bundesregierung einseitig über die Ansiedlung von Flüchtlingen entscheide und dies künftig nicht mehr von lokalen Ressourcen abhängig sei, sondern von den Bundesoberhäuptern entschieden werde, hieß es. Es besteht die Befürchtung, dass ein solches Vorgehen die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge verschärfen wird.
Auch Veränderungen im Familiennachzug werden kritisch gesehen. Es wurde betont, dass wesentliche Teile des Prozesses in die Verantwortung der Staaten fallen würden. Die Stadt kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hin zu den Verwaltungsgerichten der Länder. „Sie haben sich bisher nicht darauf eingelassen und sind derzeit weder personell noch strukturell dafür ausgestattet“, heißt es in der Aussendung. Als Reaktion darauf startete Wien einen Konsultationsmechanismus, an dem Vertreter aller Partner für finanzielle Gleichstellung beteiligt waren. Es solle Verhandlungen zu dem Thema geben.
Unterstützung von Institutionen zur Verbesserung
Auch Reformen, beispielsweise bei geplanten Regelungen zur Familienzusammenführung, erfordern Unterstützungsinstitutionen. So gab beispielsweise das Österreichische Rote Kreuz eine Stellungnahme ab. „Bereits bei der Familienzusammenführung warten Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und beraubt Familien ihrer Würde“, sagte Rotkreuz-Präsident Gerald Creator.
Diaconi Österreich warnte vor einem „Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs“. „Menschenwürde, Schutz des Lebens, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die zentralen Werte, auf denen unser Land aufgebaut ist. Diese Werte werden im Gesetzentwurf abgewertet“, sagte Maria Katharina Moser, Leiterin der Diaconi. Seine Kritik richtete sich unter anderem gegen die vorgeschlagene jährliche Quote für die Familienzusammenführung.
Leichte Kritik auch vom Verfassungsdienst
Die NGO Asylum Coordination kritisierte in einer Pressemitteilung die „handwerkliche Qualität des Gesetzesentwurfs“. Der Verband sieht bei GEAS „positive Ansätze“, die zu mehr Klarheit und Gerechtigkeit beitragen könnten, in der nationalen Umsetzung würden jedoch „diese Möglichkeiten nur unzureichend genutzt“, heißt es. „Die Regierung setzt erneut auf Abschreckung statt auf die objektive Umsetzung europäischer Standards“, erklärt Lucas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination.
Als besonders problematisch sieht der Anwalt die vorgesehenen Haftbestimmungen im Screening-Verfahren, „die in dieser Form verfassungswidrig sind und abgeschafft werden müssen“. Auch das Verbot der Familienzusammenführung verstößt eindeutig gegen EU-Recht und birgt daher die Gefahr einer gerichtlichen Aufhebung der Regelung. „Die Regierung selbst hat eingeräumt, dass es zumindest in Härtefällen eines entscheidenden Verfahrens zur Verhinderung der Familienzusammenführung bedarf.“ Auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt empfiehlt, in diesem Bereich eine Reform vorzunehmen und in jedem Fall „Ausnahmen von der Quotenpflicht vorzusehen“.
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