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RH macht sich Sorgen um die ÖGK und will die Ärztekammer entmachten

    RH macht sich Sorgen um die ÖGK und will die Ärztekammer entmachten

    Am Freitag veröffentlichte der Rechnungshof (RH) den Bericht, der in seiner Rohfassung im Sommer wegen seiner Empfehlung zur Abrüstung staatlicher Ärztekammern für Aufsehen sorgte. Dies ist auch im aktuellen Abschlussbericht enthalten, um den Abschluss einer österreichweiten Gesamtvereinbarung zwischen Krankenkassen und Ärzten zu ermöglichen. Eine nachhaltige Finanzierung der Österreichischen Krankenversicherung (ÖGK) inklusive Selbstbehalt ist ebenfalls erforderlich.

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    RH kritisiert, dass seit 2019 keine zeitgemäße, bundesweite Gesamtvereinbarung zwischen der ÖGK und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zustande gekommen sei. Die Prüfer gehen jedoch davon aus, dass dies im Hinblick auf vernünftigen Betrieb, Systemakzeptanz und Kontrolle wichtig sein wird. Gleichzeitig ist die Zahl der Stellen in der Allgemeinmedizin von 2019 bis 2023 im Verhältnis zur Bevölkerung um 5,1 Prozent zurückgegangen. Zwischen 2009 und 2019 gab es einen Rückgang von 10,2 Prozent.

    Der Gesetzgeber sollte eingreifen

    Der rechtliche Rahmen, so der RH in einer Pressemitteilung, erschwerte eine Verhandlungslösung, da nicht nur die Zustimmung der Österreichischen Ärztekammer, sondern auch der Landesärztekammern erforderlich sei. Der Rechnungshof empfiehlt daher, dass das Gesundheitsministerium einen Regierungsvorschlag erarbeitet, um die Rahmenbedingungen für die gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Gesamtvereinbarung zu ändern und beispielsweise die Zustimmung einzelner Landesärztekammern nicht mehr zu erfordern.

    Den Wirtschaftsprüfern geht es in erster Linie darum, die Versorgung des Versicherten durch bargeldfinanzierte Leistungen sicherzustellen. Laut RH besteht hier ein „riesiger Arbeitsbedarf“, da ÖGK-Versicherte bereits erhebliche private Mittel für Alternativärzte aufwenden. Im Jahr 2020 wurden bei der ÖGK insgesamt 369,04 Millionen Euro an Alternativarztrechnungen eingereicht, bis 2023 stieg dieser Betrag auf 551,45 Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden 208,85 Millionen Euro erstattet, das sind 16 Prozent der Filialkosten.

    Warnung vor immer mehr Alternativärzten

    Aus Sicht des Rechnungshofes besteht ohne Gegenmaßnahmen die Gefahr, dass die Zahl der Alternativärzte weiter zunimmt und es zu Lücken in der Sachleistungsversorgung kommt. Er hält den Verzicht auf Selbstbehalte aus sozialen Gründen nicht für ratsam, erkennt aber gleichzeitig die Entstehung von Unterschieden bei der Leistungserbringung an. Stattdessen müssen private Zahlungen von Patienten an Versorgungssysteme nach finanziellen, administrativen, gesundheitspolitischen und sozialen Kriterien optimal gestaltet werden.

    Generell steht die finanzielle Situation der ÖGK im Widerspruch zu dem Ziel, das Angebot im ambulanten Bereich auszubauen. „Bisher wurden die Versorgungsziele des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) für die Versicherten nicht erreicht und auch keine ausgeglichenen Finanzen erreicht“, lautet das düstere Fazit des RH zur Prüfung, die die Jahre 2018 bis 2023 umfasst. Die finanzielle Situation der ÖGK hat sich in diesem Zeitraum deutlich verschlechtert. Abfall“ bis 2029.

    Finanzierung der ÖGK sicherstellen

    Eine nachhaltige Finanzierung soll gewährleistet sein. Angesichts der Herausforderungen in der Pflege und Finanzierung ist eine rechtzeitige Neustrukturierung der Zahlungsströme für den ambulanten und niedergelassenen Bereich nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ unerlässlich. „Ziel ist es, die verfügbaren Finanzmittel zu optimieren und unangemessene Leistungsänderungen zu vermeiden“, betonte RH die Integration der Geschäftsführung der ÖGK mit Bund, Ländern und anderen Sozialversicherungsträgern.

    Sorgen bereiten RH auch gesundheitsökonomische und -politische Eckdaten: Österreichs Gesundheitssystem ist im Zeitraum 2018 bis 2023 erneut teurer geworden, mit Gesundheitskosten pro Person von 4.663 Euro sind sie die zweithöchsten im EU-Durchschnitt. Gleichzeitig sank die Lebenserwartung: Im Jahr 2023 lag sie nur noch 0,1 Jahre über dem EU-Durchschnitt, während sie 2018 bei 0,8 Jahren lag. Auch die Entwicklung der vermeidbaren Sterblichkeit ist im internationalen Vergleich ungünstiger. In vergleichbaren EU-Ländern ist es dank entsprechender ambulanter Versorgung sogar möglich, einen Krankenhausaufenthalt – beispielsweise aufgrund von Diabetes oder Bluthochdruck – zu vermeiden.

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