Mögliche Polizeifehler
Aschaffenburg: Hast du keinen Messerangriff verfolgt?
11.02.2025 – 13:22 UhrLesedauer: 2 min.
Die Untersuchung nach dem Messerangriff in Aschaffenburg ist in vollem Gange. Jetzt stehen auch Polizisten im Fokus.
War eine Polizeioperation fünf Monate vor dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg ohne Ermittlungen gegen den Verdächtigen falsch? Die Staatsanwaltschaft von Coburg und das bayerische Staatskriminalpolizeibüro untersuchen diese Frage. Die Staatsanwaltschaft sagte.
Es handelte sich um einen Vorfall am 29. August 2024 in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Bezirk von Aschaffenburg), sagte die Staatsanwaltschaft von Coburg. Die Ermittlungsbehörde gab zunächst keine weiteren Einzelheiten an, das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige steht noch am Anfang. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg beauftragte den Staatsanwalt Coburg.
Der Afghaner, der am 22. Januar in einem Aschaffenburger -Park zwei Menschen getötet hat, die ihm in einem Aschaffenburger -Park unbekannt waren, soll bei dem Vorfall in Alzenau aggressiv und betrunken gewesen sein. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums zog die Polizei ein, weil der Bewohner ein Streit gemeldet worden war.
Im Laufe dessen soll der 28-Jährige von Mitbewohnern in seinem Zimmer befestigt worden sein. Sein damaliger Partner wurde verletzt. Nach Angaben des Innenministeriums soll die Frau nicht gesagt haben, woher diese Verletzungen kamen.
Der Verdächtige kam zunächst in Gewahrsam. Aber: “Es gab keine weiteren Anzeichen für strafbares Verhalten bei den Umfragen anschließend”, sagte das Innenministerium, als das SPD -Mitglied des Landtag Florian von Brunn gefragt wurde.
Der angeblich beschädigte Partner des Afghans sollte erst später – im
Zusätzlich zu ihrer Befragung nach dem Gewalttat am 22. Januar sagte sie, dass sie mit einem Messer in Alzenau angegriffen wurde. In ähnlicher Weise kommentierte ein Zeuge in mehreren Medien nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg.
Die Polizei vermutet aufgrund der ungenauen Informationen der Frau, die der beschriebene Messerangriff war, am 29. August 2024. Nur auf dieser Grundlage war ein Strafverfahren gegen den Verdächtigen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Da es Anzeichen einer psychischen Erkrankung des 28-Jährigen nach dem tödlichen Messerangriff im Januar in einer geschlossenen Psychiatrie auf einen zweijährigen und zweifachen Vater (41) stieß. Der Mann, der verpflichtet ist zu gehen, war der Polizei bereits vor dem Verbrechen aufgrund anderer Körperverletzungen bekannt und zeitweise mehrmals in der Psychiatrie untergebracht.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden 18 Strafverfahren in 12 Komplexen in Bayern und 4 Strafverfahren in Hesse in 12 Komplexen in Bayern geführt. 5 Verfahren wurden von der Justiz eingestellt und Geldstrafen wurden in zwei Verfahren belegt. Die anderen Verfahren stehen noch aus.