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Sozialhilfe: Statt Standardisierung: Länder gehen ihren eigenen Weg

    Sozialhilfe: Statt Standardisierung: Länder gehen ihren eigenen Weg

    Die Novelle soll bis 2027 erfolgen. Die Dreiparteienkoalition hat nicht nur eine bundesweite Vereinheitlichung der Sozialhilfe in ihr Regierungsprogramm geschrieben. Geplant sind auch bessere Anbindungen an die Arbeitsverwaltung und Wartezeiten für Einwanderer. Doch fast ein Jahr vor Ablauf der selbst gesetzten Frist lässt eine echte Einigung noch auf sich warten. Am Mittwoch fand ein Arbeitstreffen zwischen Vertretern der Regierungsparteien, der Länder und des AMS statt; Es wurden keine konkreten Ergebnisse gemeldet. Es war nicht das erste und schon gar nicht das letzte Treffen dieser Art. Schließlich müssen die Regierungspartner nicht nur untereinander, sondern auch mit den Ländern Kompromisse finden.

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    Letztere haben kürzlich aus eigener Initiative ihre Sozialgesetze reformiert und verschärft. In Niederösterreich, das zusammen mit Oberösterreich als besonders streng in Sachen Sozialhilfe gilt, können ab diesem Jahr Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro für falsche Einkommens- und Vermögensangaben verhängt werden. Können diese Zahlungen nicht geleistet werden, droht eine alternative Freiheitsstrafe.

    Strenge Maßnahmen in der Steiermark ab März

    In Oberösterreich gab es bereits eine „Probepflicht“, beispielsweise konnte von Empfängern die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen verlangt werden. Bei Verstößen gegen diese Pflicht sei eine Kürzung der Sozialhilfe um zehn, dann 20, dann 50 Prozent geplant. Ab diesem Jahr wurde eine Kürzung um 30 Prozent, bei Wiederholung sogar um 50 Prozent vorgenommen.

    Als Vorbild für die neuen strengen Maßnahmen dürften beide Bundesländer der Steiermark gedient haben: Ab März gilt auch für steirische Empfänger eine „Anstrengungspflicht“, zu der auch Sprachkurse oder Qualifizierungsmaßnahmen gehören können. Im Falle eines Verstoßes ist ein Bußgeld zwischen 200 und 4.000 Euro vorgesehen, zudem besteht die Möglichkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe.

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    In Wien und Tirol wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Mindestsicherung zum Jahreswechsel reduziert. Anders als in anderen Bundesländern konnten auch hier subsidiär Schutzberechtigte Sozialhilfe beziehen. Ab diesem Jahr hat diese Gruppe bundesweit nur noch Anspruch auf Grundversorgung.

    „Staaten nehmen Entscheidungen bewusst vorweg“

    Die Vorstellungen, wie eine Vereinheitlichung der Regeln aussehen könnte, variieren je nach Bundesland. Die beiden Landeshauptleute Markus Wallner (Vorarlberg) und Anton Mattel (Tirol) haben kürzlich in einem Positionspapier eine Art Korridorlösung vorgeschlagen. Der Bund sollte daher Ober- und Untergrenzen festlegen und den Ländern dazwischen Handlungsspielraum lassen. Es würde zwar die Ansiedlung erleichtern, gleichzeitig aber das Ziel einer bundesweiten Sozialhilfe nur teilweise erfüllen. Zu der konkreten Idee will sich das Sozialministerium zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern; Sie warten auf viele Anregungen, sagt die Klein Zeitung.

    Die Grünen sind nicht sehr zuversichtlich, dass Reformen gelingen werden. „Staaten versuchen bewusst, den Entscheidungen vorzugreifen, sie wollen zeigen, wie sie härter vorgehen können, wie sie armutsgefährdete Menschen stärker bestrafen können“, sagt Sozialsprecher Markus Koza. „Es würde mich wundern, wenn beispielsweise die FPÖ-geführte Steiermark bereit wäre, eine bundesweite, weniger strenge Vereinbarung zu akzeptieren.“ Koza beklagt, dass selbst das Regierungsprogramm Widersprüche aufweist.

    Wesentliche Punkte der letzten Novelle wurden aufgehoben

    Die ÖVP drängt unter anderem auf Kürzungen und Höchstgrenzen für Kinder; Derzeit entscheiden die Bundesländer darüber, ob kinderreiche Familien für jedes Kind den gleichen Betrag erhalten oder ob Kinder mit vielen Geschwistern einen geringeren Betrag erhalten. Die SPÖ wiederum hat einen grundlegenden Kinderschutz im Regierungsprogramm ausgehandelt, der vor allem Leistungen wie Kinderbetreuung in Bildungseinrichtungen oder den Ausbau gesunder Mahlzeiten umfassen soll. Neos betonte kürzlich, dass die Sozialhilfe „endlich zum Sprungbrett in den Arbeitsmarkt werden muss“ und betonte die vereinbarte Anbindung an das AMS.

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    Schwarz-Rot-Rosa ist jedenfalls nicht die erste Regierung, die Probleme mit der Sozialreform hat. Unter Türkis-Blau wurde das Grundsicherungsgesetz verabschiedet, das für die Bundesländer Höchst- statt Mindestsätze festlegte. Seitdem wurden jedoch zentrale Punkte der Reform vom Verfassungsgericht verworfen, darunter Verknüpfungen mit Sprachkenntnissen, strengere Anforderungen an Höchstsätze für Kinder oder Erhöhungen des Wohnbedarfs, die nur durch Sachleistungen gedeckt werden können. Dadurch wurden den Ländern Spielräume eingeräumt – und die Vereinheitlichung der Sozialhilfe steht nach nur sieben Jahren wieder auf der To-Do-Liste der Koalition.

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